IT/Datenschutz

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Neues Gesetzgebungsverfahren zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz

Autoren: Jan Pohle und Maximilian Plote Nachdem in den letzten Jahrzehnten bereits mehrere Versuche scheiterten, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Arbeitnehmer und andere Beschäftigte in einem einheitlichen Beschäftigtendatenschutzgesetz zu bündeln und zu kodifizieren, unternimmt die derzeitige Regierung einen neuen Anlauf. Derzeitige Rechtslage in Deutschland Derzeit ist der Beschäftigtendatenschutz in Deutschland im Wesentlichen durch gerichtliche …

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Anwendbarkeit der DSGVO im Zivilprozess

Von Jan Pohle und Dr. Philipp Adelberg In seinem Urteil vom 02.03.2023 hat der EuGH (C-268/21) im Rahmen einer Vorlage zur Vorabentscheidung Feststellungen darüber getroffen, ob und inwieweit Bestimmungen der DSGVO im Rahmen des nationalen Zivilprozessrechts der EU-Mitgliedsstaaten anwendbar sind. Konkret ging es um die Frage, ob personenbezogene Daten Dritter, die ursprünglich für steuerliche Zwecke …

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BGH: Pflicht zur Verwendung von Klarnamen für die Nutzung in sozialen Netzwerken unzulässig

Mit Urteilen vom 27. Januar 2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH – III ZR 3/21 und III ZR 4/12) entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingung eines sozialen Netzwerks unwirksam sind, die für die Nutzung eine Pflicht zur Verwendung von Klarnamen vorsehen. Anders verhalte es sich mit der Verpflichtung, den Account unter dem tatsächlichen Namen anzumelden. Das OLG München hatte zuvor die Klarnamenpflicht noch für zulässig gehalten, der Bundesgerichtshof wich nun davon ab. Ob die Entscheidung, die zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ergangen ist, auch für Nutzer gilt, die sich nach dem 25. Mai 2018 bei einem sozialen Netzwerk angemeldet haben, ist damit allerdings noch nicht geklärt.

In rulings issued on January 27, the German Federal Court of Justice (BGH – III ZR 3/21 and III ZR 4/12) ruled that clauses in the general terms and conditions of a social network that force users to use their real names are invalid. However, it is not illegal to ask for real name when setting up the account. The Munich Higher Regional Court (OLG) had previously considered the obligation to use a real name to be permissible, but the BGH has now deviated from this decision. However, it remains unclear whether the ruling, which was issued on the legal situation before the General Data Protection Regulation (GDPR) came into force, also applies to users who have registered with a social network after May 25, 2018.

Neue Pflichten im Verbraucherschutz – Eingeschränkte Optionen zur automatischen Vertragsverlängerung und Einführung des „Kündigungsbuttons“

Als eines der letzten Projekte der Großen Koalition hat der Bundestag am 24. Juni 2021 das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ verabschiedet (BT-Drs. 19/30840), das am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl 2021 Teil I Nr. 53, S. 3433 ff. Damit hat der Verbraucherschutz erneut an Boden gewonnen.  Das Gesetz beinhaltet unter anderem weitreichende Neuerungen für die Laufzeit von Verträgen, die einen regelmäßigen Leistungsaustausch oder die fortwährende Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen beinhalten (landläufig: “Abonnements”). Außerdem wird ein “Kündigungsbutton” eingeführt. Die Möglichkeit, sich von elektronisch geschlossenen Dauerschuldverhältnissen wieder lösen zu können, soll hierdurch für Verbraucher erleichtert werden. Die Regelungen treten im Hinblick auf die Vertragsverlängerungsoptionen bereits zum 01. März 2022, bezüglich des Kündigungsbuttons erst zum 01. Juli 2022 in Kraft.

On June 24, 2021, the German Federal Parliament (Bundestag) passed the Fair Consumer Contracts Act (BT-Drs. 19/30840), which includes extensive innovations for the term of contracts that involve a regular exchange of services or the long-term provision of services or works (commonly known as: “subscriptions”), as well as the first-time introduction of a “cancellation button”. This is intended to make it easier for consumers to cancel a contract that has been concluded for a longer period of time and, overall, to make an additional contribution to the desired high level of consumer protection. The regulations will come into force with regard to the contract extension options on March 1, 2022 and with regard to the cancellation button on July 1, 2022.

Bundesgerichtshof: Änderungsrecht in AGB der Bank mit Zustimmungsfiktion unwirksam

Mit Urteil vom 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH – XI ZR 26/20) entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank , die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren, unwirksam sind. Das LG Köln hatte die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände zunächst abgewiesen, der Bundesgerichtshof wich nun davon ab. Die Entscheidung kann weitreichende Auswirkungen auf nachträgliche Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

Bundesarbeitsgericht zum Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO – trotz fehlender Entscheidung in der Sache wichtiger Wegweiser für die Praxis

In einem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheidenden Rechtsstreit hatte das Gericht Gelegenheit, über den höchst umstrittenen Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO zu entscheiden. Konkret ging es um die Frage, ob bzw. inwieweit Art. 15 DSGVO ein Recht auf Erteilung von E-Mail-Kopien gewährt. Diese Frage wird insbesondere im Beschäftigungskontext kontrovers diskutiert. Eine Entscheidung in der Sache erging jedoch nicht, denn das Gericht hielt die Klage bereits für zu unbestimmt und wies sie daher als unzulässig ab. Dieses Ergebnis ist indes nur auf den ersten Blick enttäuschend – die Entscheidung des BAG dürfte vielmehr einen wichtigen Wegweiser für den Umgang mit Auskunftsansprüchen bilden und wird hoffentlich zumindest teilweise für ein Umdenken sorgen.

Trademarks and AI: Liability and damages

In ihrem Beitrag zum Thema Trademarks und künstliche Intelligenz geht Gabriele Engels, LL.M. auf Haftungsfragen und Risiken ein, die durch aufkommende digitale Technologien entstehen.

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In the second article in a series looking at AI and trademarks, Gabriele Engels, LL.M. discusses who is liable when an AI gets something wrong.

Regional Court Frankfurt am Main: No GDPR damages after data breach

(by Jan Spittka and Katja Ruers) One of the many open questions of data protection law in Europe is how compensation for “non-material damage” will be calculated.  In contrast to personal injury claims where lawyers have (hundreds of) years of case law to call upon to help calculate compensation, there is comparatively little case law …

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Aktuelle Rechtsprechung zum Dialogmarketing

Prof. Dr. Stefan Engels und Lennart Elsaß haben auch in der September-Ausgabe Ausgabe des „dialog“ (Beilage des Magazins „Horizont“ vom Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV)) aktuelle Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich des Dialogmarketings vorgestellt und besprochen.

Prof. Dr. Stefan Engels and Lennart Elsaß have contributed to the September issue of “dialog“ (supplement of the magazine “Horizont” by the German Dialog Marketing Association (DDV)), where they present and discuss the latest court decisions in the field of dialogue marketing.

„YouTube“ to „uploaded“ II – Die Provider-Haftung geht in die nächste Runde

Plattform-Betreiber können kurz durchatmen, nachdem der Generalanwalt jüngst seine Schlussanträge in zwei verbundenen Verfahren vor dem EuGH veröffentlichte (Schlussanträge vom 16. Juli 2020 in den verbundenen Rechtssachen C‑682/18 und C‑683/18). Noch müssen Plattformen wie YouTube und Uploaded nicht unmittelbare für die Inhalte ihrer Nutzer haften. Dies wird sich jedoch spätestens mit der Umsetzung der kontrovers diskutierten neuen Urheberrechtsrichtlinie (RL 2019/790/EU) ändern, welche die EU Mitgliedstaaten bis Juni 2021 umgesetzt haben müssen [siehe hierzu unseren Beitrag vom 26. März 2019: EU-Parlament verabschiedet Urheberrechtsrichtlinie].

English Summary

The Provider-Liability-Saga continues – platform operators can take a deep breath after the Advocate General recently published his opinion in two related proceedings before the CJEU (Opinion of 16 July 2020 in joined cases C‑682/18 and C‑683/18). Platforms such as YouTube and Uploaded do not yet have to assume direct liability for the content of their users. However, this will change with the implementation of the controversially discussed new copyright directive (Dir. 2019/790/EC), which the EU Member States must have implemented by June 2021, at the latest.

BGH-Eilentscheidung: Bundeskartellamt gelingt Etappensieg gegen Facebook

Der Bundesgerichtshof („BGH“) hat in der mit Spannung erwarteten Entscheidung im Verfahren gegen Facebook wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (KVR 69/19 – Beschluss vom 23. Juni 2020) die Entscheidung des Bundeskartellamts („BKartA“) vorläufig bestätigt – es bestünden keine ernsthaften Zweifel, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung mit den vom BKartA untersagten Nutzungsbedingungen missbräuchlich ausnutze. Dies bedeutet, dass Facebook die Entscheidung – jedenfalls bis ein rechtskräftiges Urteil in der Hauptsache ergangen ist – umsetzen muss. Demnach ist es Facebook untersagt, Nutzerdaten aus Drittquellen (d.h. konzerneigenen Diensten und Internetseiten Dritter) zu sammeln, Facebook-Konten zuzuordnen und weiter zu verarbeiten.

In the eagerly awaited decision in the proceedings against Facebook for abuse of a dominant position (KVR 69/19 – decision of 23 June 2020), the German Federal Supreme Court (“BGH”) provisionally confirmed the decision of the Federal Cartel Office (“BKartA”). According to the BGH, there were no serious doubts that Facebook was abusing its dominant position with the terms of use prohibited by the BKartA. This means that Facebook must implement the decision – at least until a legally binding judgment has been issued in the main proceedings. Accordingly, Facebook is prohibited from collecting user data from third party sources (i.e. services within the group and third party websites), assigning the data to Facebook accounts and further processing it.

Update 2.0 zum „Digitale-Dienste-Gesetz“ – Abschied vom „Notice-and-takedown“-Verfahren?

Die Europäische Kommission arbeitet an einem Gesetz für digitale Dienste (engl. „Digital Services Act“), das die Haftungs- und Sicherheitsregeln für Plattformen im Internet neu gestalten soll. Aktuell läuft die öffentliche Konsultationsphase, in der sich Digitalunternehmen, Handelsvereinigungen und die allgemeine Öffentlichkeit am Gesetzgebungsprozess beteiligen können. Neben der verschärften Regulierung von großen Plattformbetreibern beabsichtigt die Kommission auch die Implementierung von strengeren Regeln für den Umgang mit illegalen Inhalten im Internet.

The European Commission is working on a Digital Services Act, which is intended to reform the liability and security rules for platforms on the Internet. The public consultation phase is currently in progress, during which digital companies, trade associations and the general public can participate in the legislative process. In addition to tighter regulation of major platform operators, the Commission also intends to implement stricter rules for dealing with illegal content on the Internet.

Update zum „Digitale-Dienste-Gesetz‟ – Europäische Kommission beabsichtigt strengere Regelungen für Plattformbetreiber

Die Europäische Kommission hat angekündigt, an einem Gesetz für digitale Dienste (engl. „Digital Services Act‟) zu arbeiten, um die Haftungs- und Sicherheitsregeln für Plattformen im Internet neu zu gestalten. Nun steht im Raum, dass auch die Geschäftspraktiken großer Plattformbetreiber verstärkt reguliert werden könnten, um die Wettbewerbsfähigkeit (kleinerer( europäischer Dienste zu sichern. Auf die betroffenen Konzerne könnten massive Eingriffe in ihre unternehmerische Freiheit zukommen.