Medienrecht

EU-Kommission stellt Entwurf für Green-Claims-Richtlinie vor

Mit einer Green-Claims-Richtlinie will die Europäische Kommission irreführendem Greenwashing von Unternehmen den Kampf ansagen. Durch verschärfte Anforderungen an die Fundierung und Darstellung sollen umweltbezogene Aussagen in der Werbung verlässlicher werden und dadurch Verbrauchern einen nachhaltigeren Konsum ermöglichen. Die Vorgaben sollen durch scharfe Sanktionen durchgesetzt werden. Unternehmen sollten sich schon jetzt auf die kommenden Änderungen einstellen.

With its proposal for a Green Claims Directive, the European Commission wants to combat misleading greenwashing by companies. Stricter requirements aim to make environmental claims in advertising more reliable and enable consumers to consume more sustainably. The requirements are planned to be enforced by tough sanctions. Companies should already prepare themselves for the coming changes.

Der Digital Services Act – Neue Regeln für Online-Plattformen

Am 16. November 2022 ist der Digital Services Act (im Folgenden: „DSA“) in Kraft getreten. Er richtet sich an Online-Vermittlungsdienste und insbesondere an Online-Plattformen. Nach Auslaufen der Übergangsfrist wird der DSA damit ab dem 17. Februar 2024 in der gesamten EU unmittelbar geltendes Recht sein.

Betreiber von Online-Vermittlungsdiensten und insbesondere Online-Plattformen sollten die Auswirkungen des DSA und etwaigen Anpassungsbedarf bei den eigenen digitalen Angebote frühzeitig prüfen. 

NFT-Projekte in Deutschland – Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Bislang gibt es in Deutschland kein einheitliches und umfassendes rechtliches Regelwerk für Non-Fungible Token („NFTs“). Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich NFTs im rechtsfreien Raum bewegen. Vielmehr können bestehende Gesetze in vielen Fällen auch auf NFTs Anwendung finden. Da diese bestehenden Gesetze aber überwiegend weder vor dem Hintergrund von NFTs erlassen worden oder auch nur nachträglich speziell für NFTs angepasst worden sind, stellen sich in der Praxis zahlreiche Anwendungs- und Abgrenzungsprobleme die leider zu einiger Rechtsunsicherheit führen können.

Nachfolgend geben wir einen Überblick über einige der rechtlichen Fragen, die sich nach unseren bisherigen Erfahrungen immer wieder für NFT-Projekte in Deutschland stellen können:

Europäischer Gerichtshof zu den Anforderungen an den Bestell-Button im Rahmen eines elektronischen Vertragsabschlusses

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 – “Fuhrmann-2” festgestellt, dass ein Vertrag, der auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, nur dann wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Bestell-Schaltfläche (“Button”) eindeutig verstehen kann, dass er mit Aktivierung dieser eine Zahlungsverpflichtung eingeht. In diesem Zusammenhang äußerte der EuGH Zweifel daran, ob die Formulierung “Buchung abschließen” im deutschen Sprachgebrauch eindeutig auf eine Zahlungsverpflichtung hinweise.

EuGH: „Inbox-Werbung“ im (kostenlosen) E- Mail-Postfach nur mit Einwilligung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 25. November 2021 in dem Vorabentscheidungsverfahren der Rechtssache C-102/20 die Werbepraxis des Einblendens von E-Mail-ähnlichen Werbenachrichten in kostenlosen E-Mail-Postfächern („Inbox-Werbung“) beanstandet. Diese seien nur mit vorheriger Einwilligung der Empfänger zulässig. Damit werden werbende Unternehmen dazu verpflichtet, vor dem Einblenden von Werbenachrichten zumindest im kostenlosen E-Mail-Postfach eine entsprechende Zustimmung des Empfängers einzuholen.

Begründet wird diese Entscheidung vor allem damit, dass solche Werbenachrichten angesichts ihrer Ähnlichkeit mit „echten“ E-Mails eine Verwechslungsgefahr begründeten, die dazu führen könne, dass ein Nutzer durch Anklicken gegen seinen Willen auf die entsprechende Internetseite des Werbenden weitergeleitet wird. Daher sei es im Ergebnis auch gerechtfertigt, derartige „Inbox-Werbung“ wie elektronische Post zu behandeln und eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Postfachinhabers zu verlange

Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) und IP-Rechte

Nach derart leidenschaftlich diskutierten Rechtsvorschriften wie die „Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ und der Datenschutz-Grundverordnung stellt sich die EU nun der nächsten großen Herausforderung in der Welt der Technologie: Künstliche Intelligenz. Mit dem Entwurf des „Gesetzes über künstliche Intelligenz” (April 2021) hat die Europäische Kommission einen ersten Versuch unternommen, die weitläufige Welt der KI umfassend zu regeln. Während sich der Gesetzesentwurf ausführlich mit der Regulierung und Klassifizierung der KI-Technologie befasst, findet ein anderer Bereich, der im Zusammenhang mit der Künstlichen Intelligenz von Bedeutung ist, keine Erwähnung: die geistigen Eigentumsrechte oder IP-Rechte.

EuGH: Gerichtsort am Interessenmittelpunkt einer Person erfordert bei einer behaupteten Persönlichkeitsrechtverletzung im Internet die Identifizierbarkeit des Anspruchstellers

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17. Juni 2021 (Rechtssache C-800/19) seine „e-Date“ Rechtsprechung dahingehend präzisiert, dass eine gerichtliche Zuständigkeit aufgrund einer unerlaubten Handlung (vorliegend Persönlichkeitsrechtsverletzung) in einem anderen Mitgliedsstaat als dem des Beklagten (und Urheber der Verletzungshandlung) gem. Art 7 Nr. 2 EuGVVO zusätzlich voraussetzt, dass der Kläger durch die vorgetragene (Persönlichkeits-) Rechtsverletzung auch objektiv nachprüfbar identifiziert werden kann. Denn erst dann ist es für den Beklagten überhaupt vorhersehbar, an welchem Ort er einer möglichen Klage potentiell ausgesetzt sein kann.

Sofern die Rechtsschutz begehrende Person in einem angegriffenen Beitrag identifizierbar ist, kann sich die Zuständigkeit grundsätzlich an dem Ort ergeben, an welchem sich der Mittelpunkt der Interessen (welches regelmäßig der Ort des tatsächlichen Aufenthalts sein wird) dieser Person befindet  (vgl. EuGH C-509/09 „eDate Advertising“, EuGH C-194/16 „Bolagsupplysningen und Ilsjan“).

With Judgement of June the 17th the European Court of Justice ruled that a special jurisdiction in matters relating to an unlawful act (in this case an infringement of personality rights) can only arise in a Member State other than that of the defendant (and author of the infringing act) in cases in which the plaintiff can also be objectively verifiably identified by the alleged (personality) rights infringement. Only then is it at all foreseeable for the defendant at which location he may potentially be suspended to a possible lawsuit.

Schaulaufen in Berlin: DLA Piper verteidigt „Germany’s Next Topmodel“ für ProSieben erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht

DLA Piper hat die Seven.One Entertainment GmbH erfolgreich in zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) vertreten. Konkret ging es um drei Produktplatzierungen der Marken Maybelline und Gillette, die im Rahmen zweier in 2014 und 2015 ausgestrahlten Staffeln der Sendung „Germany’s Next Topmodel“ in Anwendung gezeigt wurden. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hatte darin eine zu starke Herausstellung der platzierten Produkte gesehen und beanstandet, was durch das VG Berlin nun rechtskräftig verworfen wurde.

Bundesgerichtshof: Änderungsrecht in AGB der Bank mit Zustimmungsfiktion unwirksam

Mit Urteil vom 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH – XI ZR 26/20) entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank , die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren, unwirksam sind. Das LG Köln hatte die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände zunächst abgewiesen, der Bundesgerichtshof wich nun davon ab. Die Entscheidung kann weitreichende Auswirkungen auf nachträgliche Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

Urheberrechtsnovelle beschlossen

Am 28. Mai 2021 segnete der Bundesrat das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Urheberrechtsreform (Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkets) ab. Dieses wurde zuvor vom Bundestag beschlossen, um die sog. DSM-Richtlinie (Digital-Single-Market Urheberrechtsrichtlinie, EU 2019/790 v 17. April 2019) sowie die sog. Online-SatCab-Richtlinie (EU 2019/789 v. 17. April 2019) in nationales Recht umzusetzen. Die Reform des Urheberrechts soll am 7. Juni 2021 – und somit rechtzeitig zur Umsetzungsfrist der Richtlinien – in Kraft treten. Das neu geschaffene Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) etwas später zum 1. August 2021.

English Summary

On 28 May 2021, the Bundesrat (upper house of the German parliament) approved the German government’s copyright reform bill. This was previously passed by the Bundestag in order to transpose the so-called DSM Directive (EU Directive 2019/790 of 17 April 2019), as well as the so-called Online SatCab Directive (EU Directive 2019/789 of 17 April 2019) into national law. The reform is scheduled to enter into force on 7 June 2021 – and thus in time for the transposition deadline of the directives. The newly created Copyright Service Providers Act (UrhDaG) a little later on 1 August 2021.

Expertenbeitrag in der FAZ zum neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 „Neue Runde im Spiel mit dem Glück“

Am 26. Mai 2021 ist ein Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zum neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 von Dr. Michael Stulz-Herrnstadt und Prof. Dr. Stefan Engels erschienen. Die Branchenexperten beleuchten weitreichende Änderungen und Spielräume der neuen Ära im Glücksspielrecht, auf die viele gewartet haben. Der Staatsvertrag bringt eine weitreichende Liberalisierung mit sich – Kernziel ist die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs in überwachte und regulierte Bahnen, also nicht mehr dessen größtmögliche Eindämmung.

Lesen Sie den gesamten Gastbeitrag in der FAZ hier.

DDV-Webcast zum neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021: Wie darf man künftig werben?

In einem erfolgreichen Webcast in Zusammenarbeit mit dem DDV (Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.) haben Dr. Michael Stulz-Herrnstadt und Prof. Dr. Stefan Engels aktuelle und praxisnahe Einblicke in den neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) gegeben. Dieser wird am 1. Juli 2021 in Kraft treten und bringt weitreichende Änderungen mit sich.

In a successful webcast in cooperation with DDV (Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.), Dr. Michael Stulz-Herrnstadt and Prof. Dr. Stefan Engels provided up-to-date and practical insights into the new State Treaty on Gambling (GlüStV 2021). This will come into force on July 1, 2021 and brings with it far-reaching changes.

Glücksspielstaatsvertrag 2021 – Neues Spiel, neues Glück

Am 1. Juli 2021 tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) in Kraft, der weitreichende Änderungen und Spielraum mit sich bringt. Alle 16 Bundesländer haben diesen mittlerweile fristgerecht ratifiziert. Darüber hinaus arbeitet der Gesetzgeber an einer Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG), um die Besteuerung der neuen Glücksspielregulierung anzupassen. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen für Anbieter, Werbemedien und für die am Zahlungsverkehr Beteiligten zusammen.

BGH: Zusatzgebühren für Zahlungen mittels Sofortüberweisung oder PayPal zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Erhebung von Entgelt für die Zahlungsmittel „Sofortüberweisung“ oder „PayPal“ rechtens ist. Das Entgelt darf dabei lediglich für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte verlangt wird (BGH, Urt. v. 25.03.2021 – I ZR 203/19). Die Erhebung verstößt dann nicht gegen § 270a BGB, der eine Unwirksamkeit für Vereinbarungen der Gebührenpflichtigkeit einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte festlegt.

The Federal Court of Justice (BGH) has ruled that the charging of fees for the payment methods “Sofortüberweisung” or “Paypal” is legal. The fee may only be charged for the use of these means of payment and not for a related use of a direct debit, bank transfer or payment card (BGH, judgment dated March 25, 2021 – I ZR 203/19). The charge then does not violate Section 270a of the German Civil Code (BGB), which constitutes an invalidity for agreements on the chargeability of a SEPA core direct debit, a SEPA corporate direct debit, a SEPA credit transfer or a payment card.