Internet der Dinge – Europäische Kommission leitet Sektoruntersuchung ein

Von Dr. Nico Brunotte, LL.M. (Cambridge) und Aileen Faustmann

Im Rahmen ihrer Digitalstrategie hat die Europäische Kommission eine Sektoruntersuchung zum Bereich des Internets der Dinge (IoT) mit Beschluss vom 16. Juli 2020 eingeleitet.

As part of its digital strategy, the European Commission launched a sector inquiry on the Internet of Things (IoT) by decision of 16 July 2020.

Gegenstand der Sektoruntersuchung werden verbraucherbezogene Produkte und Dienstleistungen sein, die mit einem Netzwerk verbunden sind und aus der Ferne, etwa über ein Mobilgerät, gesteuert werden können. Insbesondere umfasst von den Produkten sind am Körper getragene Geräte („Wearables“) wie Smart Watches und Fitnesstracker sowie intelligente Haushaltsgeräte, wie Smart-TV’s oder mit dem Internet verbundene Kühlschränke und Waschmaschinen. Des Weiteren werden als Dienstleistungen Musik- und Video-Streaming-Dienste sowie digitale Sprachassistenten untersucht.

Anlass der Sektoruntersuchung sind Hinweise zu bestimmten Unternehmenspraktiken, die zu strukturellen Wettbewerbsverzerrungen führen können. Insbesondere gibt es Anzeichen für mögliche Marktzutrittsschranken und Innovationshindernisse in Form von vertraglichen und faktischen Beschränkungen von Datenzugang und Dateninteroperabilität. Auch gibt es Hinweise auf bestimmte Formen der Bevorzugung eigener Unternehmensteile und Praktiken im Zusammenhang mit der Verwendung herstellereigener Standards.

Ziel der Marktuntersuchung ist die Erlangung von Marktinformationen, die der Kommission weitere Erkenntnisse über Arten, Verbreitung und Auswirkungen dieser potenziellen Wettbewerbsprobleme verschaffen.

Die untersuchten Produkte und Dienstleistungen erheben eine beträchtliche Menge an Nutzerdaten, einschließlich personenbezogener Daten. Der Zugang zu diesen Daten kann einen wichtigen Faktor darstellen, der zur Begründung von Marktmacht und zur Formung von Wettbewerbsstrukturen beitragen kann.

Insbesondere leisten die gewonnenen Daten einen erheblichen Beitrag zu der Entwicklung künstlicher Intelligenz. Exklusiver oder zumindest beschränkter Zugang zu diesen Datenströmen kann somit signifikante Wettbewerbsvorteile sowie -nachteile begründen.

Die Kommission wird im Rahmen eines strukturierten Vorgehens Akteuren, die im untersuchten Sektor tätig sind, Auskunftsersuchen übermitteln, die mitunter verpflichtend gestaltet sein können. Im Frühjahr 2021 plant die Kommission die Veröffentlichung eines vorläufigen Berichts. Der abschließende Bericht soll im Sommer 2022 folgen.

Die eingeleitete Sektoruntersuchung ist ein weiterer Schritt der Europäischen Kommission hin zu einem digitalen Wandel zum Wohle aller. Die Kommission strebt digitale Technologien an, bei deren Einsatz der Mensch an erster Stelle steht und Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich auf die Entwicklung einer vertrauenswürdigen Technologie zu fokussieren, die einer offenen und demokratischen Gesellschaft zuträglich ist.