EUGH

Kilometerleasing – Quo Vadis?

Von Silke Goschler und Betina Fischer  Beinahe auf den Tag zwei Jahre nach der Grundsatzentscheidung des BGH zur rechtlichen Einordnung von Kilometerleasingverträgen (VIII ZR 36/20) bahnt sich nun auch beim EuGH eine wegweisende Entscheidung an. Am 16.02.2023 hat erstmals ein Generalanwalt am EuGH zum Verbraucherwiderruf bei außerhalb von Geschäftsräumen bzw. im Fernabsatz geschlossenen Kilometerleasingverträgen Stellung …

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EuGH: Eigene ästhetische Wirkung keine Voraussetzung für urheberrechtlichen Schutz von Bekleidungsmodellen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass es für die Entstehung des Urheberrechts nicht auf die ästhetische Wirkung einer Gestaltung ankommt (C-683/17, Urteil vom 12. September 2019, Cofemel). Vielmehr ist zur Klassifizierung als Werk im Sinne des Art. 2 lit. a der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG die Originalität und die objektive Identifizierbarkeit entscheidend. Damit folgt der EuGH im Ergebnis dem vom Bundesgerichtshof eingeschlagenen Kurs (Urteil vom 13. November 2013, Az.: I ZR 143/12 – Geburtstagszug).

English Summary

The European Court of Justice (CJEU) clarified that the creation of copyright does not depend on the aesthetic effect of a (fashion) design (C-683/17, judgment of 12 September 2019, Cofemel). Rather, originality and objective identifiability are decisive for its classification as a work within the meaning of Art. 2 lit. a of Copyright Directive 2001/29/EC. The CJEU is thus in terms of following the course taken by the Federal Supreme Court (BGH, judgment of 13 November 2013, I ZR 143/12 – Geburtstagszug).

„YouTube“ to „uploaded“ II – Die Provider-Haftung geht in die nächste Runde

Plattform-Betreiber können kurz durchatmen, nachdem der Generalanwalt jüngst seine Schlussanträge in zwei verbundenen Verfahren vor dem EuGH veröffentlichte (Schlussanträge vom 16. Juli 2020 in den verbundenen Rechtssachen C‑682/18 und C‑683/18). Noch müssen Plattformen wie YouTube und Uploaded nicht unmittelbare für die Inhalte ihrer Nutzer haften. Dies wird sich jedoch spätestens mit der Umsetzung der kontrovers diskutierten neuen Urheberrechtsrichtlinie (RL 2019/790/EU) ändern, welche die EU Mitgliedstaaten bis Juni 2021 umgesetzt haben müssen [siehe hierzu unseren Beitrag vom 26. März 2019: EU-Parlament verabschiedet Urheberrechtsrichtlinie].

English Summary

The Provider-Liability-Saga continues – platform operators can take a deep breath after the Advocate General recently published his opinion in two related proceedings before the CJEU (Opinion of 16 July 2020 in joined cases C‑682/18 and C‑683/18). Platforms such as YouTube and Uploaded do not yet have to assume direct liability for the content of their users. However, this will change with the implementation of the controversially discussed new copyright directive (Dir. 2019/790/EC), which the EU Member States must have implemented by June 2021, at the latest.

EuGH: Brompton Bicycle – Auch technische Formen können Urheberrechtsschutz genießen

Bisher war in der Rechtsprechung des EuGH unklar, ob die Erscheinungsform von Erzeugnissen im Rahmen der Richtlinie 2001/29 (“InfoSoc-RL”) urheberrechtlich auch dann schutzfähig ist, wenn diese dazu erforderlich ist, ein bestimmtes technisches Ergebnis zu erreichen. In der Vergangenheit hatte Luxemburg im Bereich der Gemeinschaftsgeschmacksmuster einen Schutz für solche Formen verneint, die allein durch die technische Funktion eines Erzeugnisses bedingt sind (Urteil vom 8. März 2018, Az. C-395/16). Virulent wird diese Frage besonders bei der trennscharfen Abgrenzung zwischen Urheberrecht und anderen Schutzrechten wie dem Patent, mit dem sich das technische Verfahren im besprochenen Streitfall unstreitig schützen ließ. In seinem Urteil vom 11. Juni 2020 (Brompton Bicycle gegen Chedech/Get2Get, Az. C-833/18) klärt der EuGH diese Frage auch im Urheberrecht und nimmt für die Schutzfähigkeit einen Gleichlauf mit der bestehenden Rechtslage bei Geschmacksmustern vor, die in bestimmten Fällen eine Überschneidung zwischen Urheberrechts- und Patentschutz ermöglicht.

English Translation

Until now, it has been unclear in the jurisprudence of the CJEU whether the appearance of products is protectable by copyright under Directive 2001/29 (“InfoSoc Directive”) even if it is necessary to achieve a certain technical result. Previously, Luxembourg had denied protection of EU designs for such shapes, which are solely dictated by the technical function of a product (judgement of 8 March 2018, Case C-395/16). This question becomes particularly important when it comes to the distinction between copyright and other protective rights such as a patent, where a technical process can be indisputably protected. In its judgement of 11 June 2020 (Brompton Bicycle v. Chedech/Get2Get, case C-833/18), the CJEU clarifies this question in copyright law and, with regard to protection, draws a parallel with the existing legal situation for designs, which in certain cases allow for an overlap between copyright and patent protection.

EuGH-Vorlage: Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden und Mitbewerbern bei DSGVO-Verstößen

Von Prof. Dr. Stefan Engels, Verena Grentzenberg, Yannick Zirnstein und Jan Spittka   Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber befugt sind, Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) gerichtlich zu verfolgen (BGH, Beschluss vom 28.05.2020, Az. I ZR 186/17). Der EuGH wird in diesem Vorabentscheidungsverfahren nun darüber entscheiden müssen, ob unter …

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BGH urteilt zum Urheberrecht: Sampling nur noch in engen Grenzen zulässig (Teil 2)

Im ersten Teil unserer Serie haben wir darüber berichtet, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, unter welchen Voraussetzungen Reche des Tonträgerhersteller durch das sogenannte Sampling verletzt werden. Danach kann Tonträger-Sampling unter strengen Voraussetzungen weiterhin zulässig sein. In diesem Beitrag behandeln wir die Frage, warum der 22. Dezember 2002 als entscheidende Zäsur für das Urheberrecht gilt und welche Konsequenzen das Urteil des BGH für das Urheberrecht hat.

As reported in the first part of our series, the Federal Court of Justice has decided under which conditions rights of the producer of an audio recording are infringed by the so-called sampling. According to this decision, sound carrier sampling may still be possible under strict conditions. In this article, we discuss the question why December 22, 2002 is considered a decisive caesura for copyright and what other consequences the decision of the Federal Court of Justice has.

EuGH-Entscheidung zum Sampling läutet Ende der freien Benutzung im Urheberrecht ein

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen das Sampling von Tonträgern ohne Einverständnis der Rechteinhaber erlaubt ist (Urteil vom 29.07.2019, Az.: C–476/17). Die Entscheidung wird aber auch darüber hinaus große Auswirkungen auf das deutsche Urheberrecht haben – weniger mit ihrem Ergebnis, sondern mehr mit deren Strukturvorgaben. Die Tage der „freien Benutzung” im bisherigen Sinn dürften gezählt sein.

The European Court of Justice (ECJ) has ruled on the preconditions under which the sampling of phonograms is permitted without the consent of the right holders. However, the decision will also have a major impact on German copyright law –not so much in terms of its outcome, but more in terms of its structural requirements. The days of „free use” in the previous sense should be numbered.

EuGH präzisiert Anwendung der TK-Regulierung auf OTT-Dienste

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in zwei aktuellen Entscheidungen den Anwendungsbereich der europäischen Telekommunikationsregulierung für Over-the-Top-Dienste (OTT) klargestellt. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob SkypeOut und Gmail elektronische Kommunikationsdienste nach der europäischen Rahmenrichtlinie sind.

Datenschutz: BGH wartet auf EuGH-Entscheidung zur Verbandsklagebefugnis bei Datenschutzverstößen

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Beschluss vom 11. April 2019 (Az.: I ZR 186/17) das anhängige Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in einem diesem vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegten Vorabentscheidungsverfahren ausgesetzt. In dem Fall stellen sich insbesondere zwei interessante Fragen: Ob der klagende Verband überhaupt eine Aktivlegitimation nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG besitzt und ob Verstöße gegen § 13 Abs. 1 S. 1 TMG und § 4a Abs. 1 S. 2 BDSG a. F. Marktverhaltensregeln nach § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 11 UWG a. F. (jetzt § 3 Abs. 1, § 3a UWG) darstellen. Fragen, deren Beantwortung die deutsche Wettbewerbsordnung zu Datenschutzverstößen verändern kann.

BGH bestätigt EU-Rechtskonformität: Sperr- anstatt Unterlassungsanspruch gegen Betreiber öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots

Mit seinem jüngst ergangenen Urteil “Dead Island” (I ZR 64/17, Urt. v. 26.07.2018) zur Haftung von Inhabern öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots, hat sich der BGH zum ersten Mal mit der im Herbst 2017 in Kraft getretenen Neufassung des Telemediengesetzes (TMG) auseinandergesetzt und die Abschaffung des Unterlassungsanspruchs gegen diese Zugangsvermittler wegen Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer bestätigt. Dafür kommt …

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EuGH soll TK-Regulierung von Webmailern prüfen

Von Fabian Jeschke und Christoph Engelmann Das OVG Münster hat dem EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren die Frage vorgelegt, ob internetbasierte E-Mail-Dienste (sog. Webmailer), die Kunden kostenlos über das offene Internet nutzen können, Telekommunikationsdienste sind und damit den strengen telekommunikationsrechtlichen Vorgaben unterliegen. European Court of Justice to decide on regulation of webmail providers The Higher Administrative …

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EuGH-Vorlage zum Geltungsbereich der Reparaturklausel nach Art. 110 GGV

Der BGH hat dem EuGH (B. v. 02.06.2016 – I ZR 226/14) Fragen zum Geltungsbereichs der sog. Reparaturklausel des Art. 110 der GGV (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung) vorgelegt. Nach dieser ist der Nachbau von Ersatzteilen zu Reparaturzwecken privilegiert. Der BGH möchte nun u.a. wissen, ob diese Privilegierung nur auf sog. must match-Teile anwendbar ist. Das sind Teile, die nicht frei …

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EuGH – Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten und deutsches Recht verstößt gegen Datenschutz-Richtlinie

von Jan Spittka und Jan Pohle In der wegweisenden Entscheidung im Fall Breyer gegen Bundesrepublic Deutschland (Urteil vom 19. Oktober 2016, Aktenzeichen C-582/14) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht nur die langandauernde und komplizierte Diskussion darüber beendet, ob dynamische IP-Adressen auch dann personenbezogene  Daten sind, wenn die verantwortliche Stelle, welche die IP-Adressen verarbeitet nicht über …

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