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Der Digital Services Act – Neue Regeln für Online-Plattformen

Am 16. November 2022 ist der Digital Services Act (im Folgenden: „DSA“) in Kraft getreten. Er richtet sich an Online-Vermittlungsdienste und insbesondere an Online-Plattformen. Nach Auslaufen der Übergangsfrist wird der DSA damit ab dem 17. Februar 2024 in der gesamten EU unmittelbar geltendes Recht sein.

Betreiber von Online-Vermittlungsdiensten und insbesondere Online-Plattformen sollten die Auswirkungen des DSA und etwaigen Anpassungsbedarf bei den eigenen digitalen Angebote frühzeitig prüfen. 

Kilometerleasing – Quo Vadis?

Von Silke Goschler und Betina Fischer  Beinahe auf den Tag zwei Jahre nach der Grundsatzentscheidung des BGH zur rechtlichen Einordnung von Kilometerleasingverträgen (VIII ZR 36/20) bahnt sich nun auch beim EuGH eine wegweisende Entscheidung an. Am 16.02.2023 hat erstmals ein Generalanwalt am EuGH zum Verbraucherwiderruf bei außerhalb von Geschäftsräumen bzw. im Fernabsatz geschlossenen Kilometerleasingverträgen Stellung …

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Europäischer Gerichtshof zu den Anforderungen an den Bestell-Button im Rahmen eines elektronischen Vertragsabschlusses

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 – “Fuhrmann-2” festgestellt, dass ein Vertrag, der auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, nur dann wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Bestell-Schaltfläche (“Button”) eindeutig verstehen kann, dass er mit Aktivierung dieser eine Zahlungsverpflichtung eingeht. In diesem Zusammenhang äußerte der EuGH Zweifel daran, ob die Formulierung “Buchung abschließen” im deutschen Sprachgebrauch eindeutig auf eine Zahlungsverpflichtung hinweise.

Bundesgerichtshof: Änderungsrecht in AGB der Bank mit Zustimmungsfiktion unwirksam

Mit Urteil vom 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH – XI ZR 26/20) entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank , die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren, unwirksam sind. Das LG Köln hatte die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände zunächst abgewiesen, der Bundesgerichtshof wich nun davon ab. Die Entscheidung kann weitreichende Auswirkungen auf nachträgliche Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

BGH: Zusatzgebühren für Zahlungen mittels Sofortüberweisung oder PayPal zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Erhebung von Entgelt für die Zahlungsmittel „Sofortüberweisung“ oder „PayPal“ rechtens ist. Das Entgelt darf dabei lediglich für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte verlangt wird (BGH, Urt. v. 25.03.2021 – I ZR 203/19). Die Erhebung verstößt dann nicht gegen § 270a BGB, der eine Unwirksamkeit für Vereinbarungen der Gebührenpflichtigkeit einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte festlegt.

The Federal Court of Justice (BGH) has ruled that the charging of fees for the payment methods “Sofortüberweisung” or “Paypal” is legal. The fee may only be charged for the use of these means of payment and not for a related use of a direct debit, bank transfer or payment card (BGH, judgment dated March 25, 2021 – I ZR 203/19). The charge then does not violate Section 270a of the German Civil Code (BGB), which constitutes an invalidity for agreements on the chargeability of a SEPA core direct debit, a SEPA corporate direct debit, a SEPA credit transfer or a payment card.

Lang ersehnte Grundsatzentscheidung des BGH zur rechtlichen Einordnung von Kilometerleasingverträgen

Nach fast Jahrzehnte langem Streit in Rechtsprechung und Literatur zur rechtlichen Einordnung von Kilometerleasingverträgen hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nach der mündlichen Verhandlung vom 24.02.2021 (VIII ZR 36/20) entschieden, dass reine Kilometerleasingverträge, d.h. Leasingverträge, die weder eine Erwerbspflicht noch ein Andienungsrecht noch eine Restwertgarantie seitens des Leasingnehmers am Ende der Vertragslaufzeit vorsehen, nicht …

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Trademarks and AI: Liability and damages

In ihrem Beitrag zum Thema Trademarks und künstliche Intelligenz geht Gabriele Engels, LL.M. auf Haftungsfragen und Risiken ein, die durch aufkommende digitale Technologien entstehen.

Zum Artikel

In the second article in a series looking at AI and trademarks, Gabriele Engels, LL.M. discusses who is liable when an AI gets something wrong.

Algorithmen und autonome Entscheidungssysteme: Rechtliche Implikationen und gegenwärtige Herausforderungen – Ein Überblick

Algorithmische Entscheidungssysteme sind in der Rechtswissenschaft derzeit in aller Munde. Künstliche Intelligenz (KI) wird heutzutage bereits großflächig am Kapitalmarkt, im Bereich des E-Commerce und bei der Entwicklung autonomen Fahrens eingesetzt. Vereinzelt werden Rufe danach laut, Algorithmen einer verstärkter Regulierung zu unterwerfen. Einige Technologien prägen bereits heute das gesellschaftliche Zusammenleben. Daraus ergeben sich immer wieder rechtliche Fragestellungen, die insbesondere die Rechtswissenschaft vor aktuelle Herausforderungen stellen.

Algorithmic decision systems are currently the talk of the town in jurisprudence. Artificial intelligence (AI) is already widely used today on the capital market, in e-commerce and in the development of autonomous driving. Occasionally, there are strong calls to subject algorithms to increased regulation. Some technologies are already shaping social coexistence today. This regularly gives rise to legal questions that pose current challenges, especially for the legal profession.

Update 2.0 zum „Digitale-Dienste-Gesetz“ – Abschied vom „Notice-and-takedown“-Verfahren?

Die Europäische Kommission arbeitet an einem Gesetz für digitale Dienste (engl. „Digital Services Act“), das die Haftungs- und Sicherheitsregeln für Plattformen im Internet neu gestalten soll. Aktuell läuft die öffentliche Konsultationsphase, in der sich Digitalunternehmen, Handelsvereinigungen und die allgemeine Öffentlichkeit am Gesetzgebungsprozess beteiligen können. Neben der verschärften Regulierung von großen Plattformbetreibern beabsichtigt die Kommission auch die Implementierung von strengeren Regeln für den Umgang mit illegalen Inhalten im Internet.

The European Commission is working on a Digital Services Act, which is intended to reform the liability and security rules for platforms on the Internet. The public consultation phase is currently in progress, during which digital companies, trade associations and the general public can participate in the legislative process. In addition to tighter regulation of major platform operators, the Commission also intends to implement stricter rules for dealing with illegal content on the Internet.

Update zum „Digitale-Dienste-Gesetz‟ – Europäische Kommission beabsichtigt strengere Regelungen für Plattformbetreiber

Die Europäische Kommission hat angekündigt, an einem Gesetz für digitale Dienste (engl. „Digital Services Act‟) zu arbeiten, um die Haftungs- und Sicherheitsregeln für Plattformen im Internet neu zu gestalten. Nun steht im Raum, dass auch die Geschäftspraktiken großer Plattformbetreiber verstärkt reguliert werden könnten, um die Wettbewerbsfähigkeit (kleinerer( europäischer Dienste zu sichern. Auf die betroffenen Konzerne könnten massive Eingriffe in ihre unternehmerische Freiheit zukommen.

Update: Bund unterstützt Start-up-Branche und Technologieunternehmen mit zwei Milliarden Euro

Start-ups in Deutschland können nun endlich auf die lang ersehnten Corona-Finanzhilfen des Bundes hoffen, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits vor über einem Monat in Aussicht gestellt hatte. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass schon ab Mitte Mai die ersten Hilfsgelder an die Start-up-Branche fließen sollen. Wir erklären Ihnen, wie die Gelder verteilt werden sollen.

Start-ups in Germany can now finally hope for the long-awaited corona financial aid from the federal government, which Federal Minister of Finance Olaf Scholz had promised over a month ago. The federal government has announced that up to two billion euros will be flowing to the start-up sector in the coming weeks. We will explain how the financial aid is to be distributed.

Update: Weitere Corona-Finanzhilfen speziell für Start-ups mit Sitz in Berlin und Hamburg in Aussicht

Der Bund und die Länder haben in den vergangenen Wochen bereits milliardenschwere Finanzhilfen auf den Weg gebracht, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Alle bisherigen Hilfen, speziell für Start-ups und Tech-Unternehmen mit Sitz in Hamburg und Berlin, finden Sie hier in unserer Übersicht. Doch nun soll sogar noch einmal mehr Geld fließen: Der Bund sowie die Länder Berlin und Hamburg haben weitere Finanzhilfen, die Start-ups mit Sitz in Hamburg und Berlin unmittelbar unterstützen sollen, angekündigt und teilweise sogar bereits umgesetzt. Hierzu im Folgenden:

In recent weeks, the federal and state governments have already launched financial aid worth billions to mitigate the economic consequences of the Corona crisis. You can find all the previous financial aid, especially for start-ups and tech companies based in Hamburg and Berlin, here in our overview. But now even more money is about to flow: The federal government and the states of Hamburg and Berlin have announced and in some cases already implemented further new aid packages to provide direct support to start-ups based in Hamburg and Berlin.

Ad Fraud im Online-Marketing – Wie können sich Advertiser erfolgreich vor dem Anzeigenbetrug schützen?

Ad Fraud oder Anzeigenbetrug ist ein im Online-Marketing immer wieder auftauchendes Problem und hat viele Gesichter. Nicht alle für einen Advertiser nachteiligen Handlungen oder Maßnahmen sind tatsächlich als Anzeigenbetrug zu erachten. Vielmehr ist zwischen unzureichenden, ungenauen oder lückenhaften Verträgen, die dem Vertragspartner bloß eine sehr weite (meist ungewünschte) Gestaltungsfreiheit geben, und wirklichen betrügerischen Handlungen zu differenzieren. Ziel des Ad Frauds ist stets, die Werbekampagne des Advertisers empfindlich zu vereiteln. Die Problematik ist also identifiziert, es stellt sich aber die Frage, ob und wie aus juristischer und tatsächlicher Sicht mit diesem Phänomen umgegangen werden kann.

Ad Fraud is a recurring problem in the online marketing sector with many faces. Not all actions or measures detrimental to an advertiser are actually to be regarded as Ad Fraud. Rather, a distinction must be made between insufficient, inaccurate or incomplete contracts, which merely give the contractual partner a very wide (usually undesirable) creative freedom, and real fraudulent acts. The aim of ad fraud is always to severely thwart the advertiser’s advertising campaign. Therefore the problem is identified, the question is if and how to deal with the problem from a legal and practical point of view.