Bundesgerichtshof: Änderungsrecht in AGB der Bank mit Zustimmungsfiktion unwirksam
Mit Urteil vom 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH – XI ZR 26/20) entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank , die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren, unwirksam sind. Das LG Köln hatte die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände zunächst abgewiesen, der Bundesgerichtshof wich nun davon ab. Die Entscheidung kann weitreichende Auswirkungen auf nachträgliche Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.