Marken-/Wettbewerbs- und Urheberrecht

Besprechung von Entscheidung des OLG Zweibrücken zum Recht der öffentlichen Wiedergabe in GRUR-Prax

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift GRUR-Prax bespricht Rechtsanwalt Lennart Elsaß eine urheberrechtliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Das Gericht vertritt darin die Auffassung, dass die Weiterleitung von Rundfunk in die Zimmer der Bewohner einer Seniorenresidenz keine öffentliche Wiedergabe darstellt (Urteil vom 26. Januar 2023 – Az. 4 U 102/22).

In the latest issue of the GRUR-Prax, lawyer Lennart Elsaß comments on a ruling of the Higher Regional Court of Zweibrücken in the area of copyright law. In the decision, the court argues that the transmission of broadcasts into the rooms of the residents of a retirement home does not constitute a communication to the public (judgement of January 26, 2023 – 4 U 102/22).

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Der Digital Services Act – Neue Regeln für Online-Plattformen

Am 16. November 2022 ist der Digital Services Act (im Folgenden: „DSA“) in Kraft getreten. Er richtet sich an Online-Vermittlungsdienste und insbesondere an Online-Plattformen. Nach Auslaufen der Übergangsfrist wird der DSA damit ab dem 17. Februar 2024 in der gesamten EU unmittelbar geltendes Recht sein.

Betreiber von Online-Vermittlungsdiensten und insbesondere Online-Plattformen sollten die Auswirkungen des DSA und etwaigen Anpassungsbedarf bei den eigenen digitalen Angebote frühzeitig prüfen. 

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EUIPO legt Leitlinien für Marken in Bezug auf virtuelle Waren und Non-Fungible-Tokens fest

Angetrieben durch die Entwicklung des Metaverse und der nicht-fungiblen Token (NFTs) hat im letzten Jahr auch die Zahl der Markenanmeldungen für virtuelle Waren und Dienstleistungen stark zugenommen. Heiß diskutiert wird dabei insbesondere, wie diese virtuellen und NFT-bezogenen Güter korrekt zu erfassen sind. Das EUIPO hat nunmehr Leitlinien zur Klassifizierung erlassen, die zur Erleichterung der Markenregistrierung beitragen.

Driven by the development of the metaverse and non-fungible tokens (NFTs), the number of trade mark applications for virtual goods and services increased sharply last year. Hotly debated is in particular how to correctly register these virtual and NFT-related goods. The EUIPO has now issued guidelines on their classification, which will help to facilitate the registration of respective trade marks.

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Neue Preisangabenverordnung seit 28. Mai 2022 in Kraft

Die am 28. Mai 2022 in Kraft getretenen Änderungen in der Preisangabenverordnung (PAngV) rufen Handlungsbedarf insbesondere in zwei Punkten hervor – einerseits bei den Pflichtangaben hinsichtlich des Grundpreises (2), andererseits wurde eine Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für Waren eingefügt (1). Die Vorgaben der PAngV gelten sowohl offline als auch online, was ein Tätigwerden der betroffenen Unternehmer erfordern kann (3), um Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten oder Beanstandungen durch Mitbewerber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verhindern.

The new changes to the Price Indication Regulation (PAngV) which came in force on 28 May 2022 call for action on two points in particular – on the one hand concerning the mandatory information regarding the price per unit (2) and on the other hand a price indication obligation for price reductions for goods has been added (1). The requirements of the PAngV apply both offline and online, which may require action on the part of the entrepreneurs (3) to avoid fines for administrative offences under the PAngV or warnings from competitors under the Act against Unfair Competition (UWG).

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BGH: Pflicht zur Verwendung von Klarnamen für die Nutzung in sozialen Netzwerken unzulässig

Mit Urteilen vom 27. Januar 2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH – III ZR 3/21 und III ZR 4/12) entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingung eines sozialen Netzwerks unwirksam sind, die für die Nutzung eine Pflicht zur Verwendung von Klarnamen vorsehen. Anders verhalte es sich mit der Verpflichtung, den Account unter dem tatsächlichen Namen anzumelden. Das OLG München hatte zuvor die Klarnamenpflicht noch für zulässig gehalten, der Bundesgerichtshof wich nun davon ab. Ob die Entscheidung, die zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ergangen ist, auch für Nutzer gilt, die sich nach dem 25. Mai 2018 bei einem sozialen Netzwerk angemeldet haben, ist damit allerdings noch nicht geklärt.

In rulings issued on January 27, the German Federal Court of Justice (BGH – III ZR 3/21 and III ZR 4/12) ruled that clauses in the general terms and conditions of a social network that force users to use their real names are invalid. However, it is not illegal to ask for real name when setting up the account. The Munich Higher Regional Court (OLG) had previously considered the obligation to use a real name to be permissible, but the BGH has now deviated from this decision. However, it remains unclear whether the ruling, which was issued on the legal situation before the General Data Protection Regulation (GDPR) came into force, also applies to users who have registered with a social network after May 25, 2018.

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Neue Pflichten im Verbraucherschutz – Eingeschränkte Optionen zur automatischen Vertragsverlängerung und Einführung des „Kündigungsbuttons“

Als eines der letzten Projekte der Großen Koalition hat der Bundestag am 24. Juni 2021 das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ verabschiedet (BT-Drs. 19/30840), das am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl 2021 Teil I Nr. 53, S. 3433 ff. Damit hat der Verbraucherschutz erneut an Boden gewonnen.  Das Gesetz beinhaltet unter anderem weitreichende Neuerungen für die Laufzeit von Verträgen, die einen regelmäßigen Leistungsaustausch oder die fortwährende Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen beinhalten (landläufig: “Abonnements”). Außerdem wird ein “Kündigungsbutton” eingeführt. Die Möglichkeit, sich von elektronisch geschlossenen Dauerschuldverhältnissen wieder lösen zu können, soll hierdurch für Verbraucher erleichtert werden. Die Regelungen treten im Hinblick auf die Vertragsverlängerungsoptionen bereits zum 01. März 2022, bezüglich des Kündigungsbuttons erst zum 01. Juli 2022 in Kraft.

On June 24, 2021, the German Federal Parliament (Bundestag) passed the Fair Consumer Contracts Act (BT-Drs. 19/30840), which includes extensive innovations for the term of contracts that involve a regular exchange of services or the long-term provision of services or works (commonly known as: “subscriptions”), as well as the first-time introduction of a “cancellation button”. This is intended to make it easier for consumers to cancel a contract that has been concluded for a longer period of time and, overall, to make an additional contribution to the desired high level of consumer protection. The regulations will come into force with regard to the contract extension options on March 1, 2022 and with regard to the cancellation button on July 1, 2022.

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Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) und IP-Rechte

Nach derart leidenschaftlich diskutierten Rechtsvorschriften wie die „Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ und der Datenschutz-Grundverordnung stellt sich die EU nun der nächsten großen Herausforderung in der Welt der Technologie: Künstliche Intelligenz. Mit dem Entwurf des „Gesetzes über künstliche Intelligenz” (April 2021) hat die Europäische Kommission einen ersten Versuch unternommen, die weitläufige Welt der KI umfassend zu regeln. Während sich der Gesetzesentwurf ausführlich mit der Regulierung und Klassifizierung der KI-Technologie befasst, findet ein anderer Bereich, der im Zusammenhang mit der Künstlichen Intelligenz von Bedeutung ist, keine Erwähnung: die geistigen Eigentumsrechte oder IP-Rechte.

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BGH: Abrufbarkeit eines Fotos allein nach Eingabe eines 70-stelligen Links ist keine Urheberrechtsverletzung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass keine das Urheberrecht verletzende öffentliche Zugänglichmachung vorliegt, wenn ein Foto nur (noch) nach Eingabe einer 70 Zeichen langen URL abrufbar ist (Urteil vom 27.05.2021, Az. I ZR 119/20). Die Erwägungen des Gerichts dürften dabei auch über das Urheberrecht hinaus von Bedeutung sein. Sie können insbesondere auf Streitigkeiten im Bereich des Presse- und Äußerungsrechts übertragen werden.

In a recently published decision, the German Federal Court of Justice ruled that hat the accessibility of a photo only after entering a URL of approximately 70 characters does not qualify as making the photo available to the public and therefore cannot be considered a copyright infringement. The reasoning of the court may however be of relevance beyond copyright law. It can be in particular applicable to disputes in the area of press law.

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EuGH: Gerichtsort am Interessenmittelpunkt einer Person erfordert bei einer behaupteten Persönlichkeitsrechtverletzung im Internet die Identifizierbarkeit des Anspruchstellers

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17. Juni 2021 (Rechtssache C-800/19) seine „e-Date“ Rechtsprechung dahingehend präzisiert, dass eine gerichtliche Zuständigkeit aufgrund einer unerlaubten Handlung (vorliegend Persönlichkeitsrechtsverletzung) in einem anderen Mitgliedsstaat als dem des Beklagten (und Urheber der Verletzungshandlung) gem. Art 7 Nr. 2 EuGVVO zusätzlich voraussetzt, dass der Kläger durch die vorgetragene (Persönlichkeits-) Rechtsverletzung auch objektiv nachprüfbar identifiziert werden kann. Denn erst dann ist es für den Beklagten überhaupt vorhersehbar, an welchem Ort er einer möglichen Klage potentiell ausgesetzt sein kann.

Sofern die Rechtsschutz begehrende Person in einem angegriffenen Beitrag identifizierbar ist, kann sich die Zuständigkeit grundsätzlich an dem Ort ergeben, an welchem sich der Mittelpunkt der Interessen (welches regelmäßig der Ort des tatsächlichen Aufenthalts sein wird) dieser Person befindet  (vgl. EuGH C-509/09 „eDate Advertising“, EuGH C-194/16 „Bolagsupplysningen und Ilsjan“).

With Judgement of June the 17th the European Court of Justice ruled that a special jurisdiction in matters relating to an unlawful act (in this case an infringement of personality rights) can only arise in a Member State other than that of the defendant (and author of the infringing act) in cases in which the plaintiff can also be objectively verifiably identified by the alleged (personality) rights infringement. Only then is it at all foreseeable for the defendant at which location he may potentially be suspended to a possible lawsuit.

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Schaulaufen in Berlin: DLA Piper verteidigt „Germany’s Next Topmodel“ für ProSieben erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht

DLA Piper hat die Seven.One Entertainment GmbH erfolgreich in zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) vertreten. Konkret ging es um drei Produktplatzierungen der Marken Maybelline und Gillette, die im Rahmen zweier in 2014 und 2015 ausgestrahlten Staffeln der Sendung „Germany’s Next Topmodel“ in Anwendung gezeigt wurden. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hatte darin eine zu starke Herausstellung der platzierten Produkte gesehen und beanstandet, was durch das VG Berlin nun rechtskräftig verworfen wurde.

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Urheberrechtsnovelle beschlossen

Am 28. Mai 2021 segnete der Bundesrat das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Urheberrechtsreform (Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkets) ab. Dieses wurde zuvor vom Bundestag beschlossen, um die sog. DSM-Richtlinie (Digital-Single-Market Urheberrechtsrichtlinie, EU 2019/790 v 17. April 2019) sowie die sog. Online-SatCab-Richtlinie (EU 2019/789 v. 17. April 2019) in nationales Recht umzusetzen. Die Reform des Urheberrechts soll am 7. Juni 2021 – und somit rechtzeitig zur Umsetzungsfrist der Richtlinien – in Kraft treten. Das neu geschaffene Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) etwas später zum 1. August 2021.

English Summary

On 28 May 2021, the Bundesrat (upper house of the German parliament) approved the German government’s copyright reform bill. This was previously passed by the Bundestag in order to transpose the so-called DSM Directive (EU Directive 2019/790 of 17 April 2019), as well as the so-called Online SatCab Directive (EU Directive 2019/789 of 17 April 2019) into national law. The reform is scheduled to enter into force on 7 June 2021 – and thus in time for the transposition deadline of the directives. The newly created Copyright Service Providers Act (UrhDaG) a little later on 1 August 2021.

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EuGH: Eigene ästhetische Wirkung keine Voraussetzung für urheberrechtlichen Schutz von Bekleidungsmodellen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass es für die Entstehung des Urheberrechts nicht auf die ästhetische Wirkung einer Gestaltung ankommt (C-683/17, Urteil vom 12. September 2019, Cofemel). Vielmehr ist zur Klassifizierung als Werk im Sinne des Art. 2 lit. a der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG die Originalität und die objektive Identifizierbarkeit entscheidend. Damit folgt der EuGH im Ergebnis dem vom Bundesgerichtshof eingeschlagenen Kurs (Urteil vom 13. November 2013, Az.: I ZR 143/12 – Geburtstagszug).

English Summary

The European Court of Justice (CJEU) clarified that the creation of copyright does not depend on the aesthetic effect of a (fashion) design (C-683/17, judgment of 12 September 2019, Cofemel). Rather, originality and objective identifiability are decisive for its classification as a work within the meaning of Art. 2 lit. a of Copyright Directive 2001/29/EC. The CJEU is thus in terms of following the course taken by the Federal Supreme Court (BGH, judgment of 13 November 2013, I ZR 143/12 – Geburtstagszug).

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Aktuelle Rechtsprechung zum Dialogmarketing

Prof. Dr. Stefan Engels und Lennart Elsaß haben auch in der Dezember-Ausgabe Ausgabe des „dialog“ (Beilage des Magazins „Horizont“ vom Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV)) aktuelle Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich des Dialogmarketings vorgestellt und besprochen.

Prof. Dr. Stefan Engels and Lennart Elsaß have contributed to the December issue of “dialog“ (supplement of the magazine “Horizont” by the German Dialog Marketing Association (DDV)), where they present and discuss the latest court decisions in the field of dialogue marketing.

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Trademarks and AI: Liability and damages

In ihrem Beitrag zum Thema Trademarks und künstliche Intelligenz geht Gabriele Engels, LL.M. auf Haftungsfragen und Risiken ein, die durch aufkommende digitale Technologien entstehen.

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In the second article in a series looking at AI and trademarks, Gabriele Engels, LL.M. discusses who is liable when an AI gets something wrong.

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Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft getreten

Am 2. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. Dezember 2020) in Kraft getreten (Ausnahme: der neue § 8 Abs. 3 UWG erst am 1. Dezember 2021). Es basiert auf dem gleichnamigen Gesetzesentwurf, der bereits am 07. August bewertet wurde. Das Gesetz erhöht die Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, es verringert finanzielle Anreize für missbräuchliche Abmahnungen und beschränkt der Anwendungsbereich des fliegenden Gerichtsstands wurde beschränkt. Durch die Änderungen werden die Transparenz erhöht und die Position des Anspruchsgegners wurde gestärkt.

The law has determined higher requirements for the active legitimacy, reduced financial incentives for abusive warnings and limited the ambit of the itinerant tribunal. The amendments increase transparency and strengthen the position of the warned parties.

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