Design

EuGH: Eigene ästhetische Wirkung keine Voraussetzung für urheberrechtlichen Schutz von Bekleidungsmodellen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass es für die Entstehung des Urheberrechts nicht auf die ästhetische Wirkung einer Gestaltung ankommt (C-683/17, Urteil vom 12. September 2019, Cofemel). Vielmehr ist zur Klassifizierung als Werk im Sinne des Art. 2 lit. a der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG die Originalität und die objektive Identifizierbarkeit entscheidend. Damit folgt der EuGH im Ergebnis dem vom Bundesgerichtshof eingeschlagenen Kurs (Urteil vom 13. November 2013, Az.: I ZR 143/12 – Geburtstagszug).

English Summary

The European Court of Justice (CJEU) clarified that the creation of copyright does not depend on the aesthetic effect of a (fashion) design (C-683/17, judgment of 12 September 2019, Cofemel). Rather, originality and objective identifiability are decisive for its classification as a work within the meaning of Art. 2 lit. a of Copyright Directive 2001/29/EC. The CJEU is thus in terms of following the course taken by the Federal Supreme Court (BGH, judgment of 13 November 2013, I ZR 143/12 – Geburtstagszug).

OLG Köln spricht Jeansmodell wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz zu

Das Oberlandesgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 24. Juli 2020 (Az. 6 U 298/19) einem Jeansmodell aufgrund der Kombination wiedererkennbarer Gestaltungsmerkmale – u.a. besonderer Nähte sowie einer offenen nach links versetzten Knopfleiste – wettbewerbliche Eigenart nach § 4 Nr. 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zugesprochen. Die Gestaltungselemente der Jeans seien geeignet, …

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Abkehr des BGH von der “Schnittmengentheorie” im Designrecht

Die sog. Schnittmengentheorie war in der Rechtsprechung des BGH zum Designschutz lange Zeit ein wichtiger Eckpfeiler. Hinterlegte der Anmelder eines Designs hiernach mehrere Abbildungen eines bestimmten Modells, stellten diese rechtlich eine einzige Darstellung dar (nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 GeschmMG a.F.). Entscheidend für den Schutzumfang des Erzeugnisses war die “Schnittmenge” der unterschiedlichen Abbildungen. …

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No Deal Brexit und dessen Folgen für Marken- und Designrechteinhaber

Am gestrigen Dienstag, 12. März 2019, lehnte das britische Unterhaus (House of Commons) den von der Britischen Premierministerin Theresa May mit der Europäischen Union (EU) ausgehandelten Austrittsvertrag erneut ab; dieses Mal jedoch mit einer nicht ganz so überwältigenden aber immer noch deutlichen Mehrheit von 391 zu 242 Stimmen. Am 15. Januar 2019 hatten noch 432 – gegenüber 202 – Abgeordneten gegen das Abkommen votiert.
Damit wird ein No Deal Brexit des Vereinigten Königreichs am 29. März 2019 und mithin ein Austritt aus der EU ohne zusätzliche Regelungen und Übergangsphase, die im Abkommen bis Ende 2020 vorgesehen war und in der das Vereinigte Königreich im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleiben sollte, immer wahrscheinlicher.
Die Folgen eines derartigen abrupten Austritts sind noch nicht vollumfänglich vorhersehbar. Allerdings begründet insbesondere ein ungeordneter Austritt auch im Bereich des geistigen Eigentums neue Herausforderungen:

English summary:
Yesterday, on Tuesday 12 March 2019, the House of Commons again rejected the Withdrawal Agreement negotiated by the British Prime Minister Theresa May with the European Union (EU); however this time not with such an overwhelming but still clear majority of 391 to 242 votes. On 15 January 2019, 432 to 202 MEPs had voted against the agreement.
This makes a No Deal Brexit on 29 March 2019 and thus a withdrawal of the UK from the EU without additional regulations and a transition period, which is provided for in the Withdrawal Agreement until the end of 2020 and during which the UK should remain in the EU internal market and customs union, more and more likely.
The consequences of such an abrupt withdrawal are not yet fully predictable. However, a disorderly withdrawal also poses new challenges in the area of intellectual property:

EuGH-Vorlage zum Geltungsbereich der Reparaturklausel nach Art. 110 GGV

Der BGH hat dem EuGH (B. v. 02.06.2016 – I ZR 226/14) Fragen zum Geltungsbereichs der sog. Reparaturklausel des Art. 110 der GGV (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung) vorgelegt. Nach dieser ist der Nachbau von Ersatzteilen zu Reparaturzwecken privilegiert. Der BGH möchte nun u.a. wissen, ob diese Privilegierung nur auf sog. must match-Teile anwendbar ist. Das sind Teile, die nicht frei …

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Trademarks & Designs – Folgen eines möglichen BREXIT

Von Dr. Burkhard Führmeyer & Dr. Ulrike Grübler Am 23. Juni 2016 stimmt Großbritannien über den Verbleib des Landes in der Europäischen Union ab. Eine mehrheitliche Entscheidung für den Ausstieg wird mit großer Wahrscheinlichkeit zur Folge haben, dass Großbritannien die Europäische Union auf absehbare Zeit verlässt. Marken- und Designrecht ist einer der Bereiche des Europäischen …

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