E-commerce

Der Digital Services Act – Neue Regeln für Online-Plattformen

Am 16. November 2022 ist der Digital Services Act (im Folgenden: „DSA“) in Kraft getreten. Er richtet sich an Online-Vermittlungsdienste und insbesondere an Online-Plattformen. Nach Auslaufen der Übergangsfrist wird der DSA damit ab dem 17. Februar 2024 in der gesamten EU unmittelbar geltendes Recht sein.

Betreiber von Online-Vermittlungsdiensten und insbesondere Online-Plattformen sollten die Auswirkungen des DSA und etwaigen Anpassungsbedarf bei den eigenen digitalen Angebote frühzeitig prüfen. 

Neue Preisangabenverordnung seit 28. Mai 2022 in Kraft

Die am 28. Mai 2022 in Kraft getretenen Änderungen in der Preisangabenverordnung (PAngV) rufen Handlungsbedarf insbesondere in zwei Punkten hervor – einerseits bei den Pflichtangaben hinsichtlich des Grundpreises (2), andererseits wurde eine Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für Waren eingefügt (1). Die Vorgaben der PAngV gelten sowohl offline als auch online, was ein Tätigwerden der betroffenen Unternehmer erfordern kann (3), um Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten oder Beanstandungen durch Mitbewerber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verhindern.

The new changes to the Price Indication Regulation (PAngV) which came in force on 28 May 2022 call for action on two points in particular – on the one hand concerning the mandatory information regarding the price per unit (2) and on the other hand a price indication obligation for price reductions for goods has been added (1). The requirements of the PAngV apply both offline and online, which may require action on the part of the entrepreneurs (3) to avoid fines for administrative offences under the PAngV or warnings from competitors under the Act against Unfair Competition (UWG).

Europäischer Gerichtshof zu den Anforderungen an den Bestell-Button im Rahmen eines elektronischen Vertragsabschlusses

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 – “Fuhrmann-2” festgestellt, dass ein Vertrag, der auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, nur dann wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Bestell-Schaltfläche (“Button”) eindeutig verstehen kann, dass er mit Aktivierung dieser eine Zahlungsverpflichtung eingeht. In diesem Zusammenhang äußerte der EuGH Zweifel daran, ob die Formulierung “Buchung abschließen” im deutschen Sprachgebrauch eindeutig auf eine Zahlungsverpflichtung hinweise.

BGH: Zusatzgebühren für Zahlungen mittels Sofortüberweisung oder PayPal zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Erhebung von Entgelt für die Zahlungsmittel „Sofortüberweisung“ oder „PayPal“ rechtens ist. Das Entgelt darf dabei lediglich für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte verlangt wird (BGH, Urt. v. 25.03.2021 – I ZR 203/19). Die Erhebung verstößt dann nicht gegen § 270a BGB, der eine Unwirksamkeit für Vereinbarungen der Gebührenpflichtigkeit einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte festlegt.

The Federal Court of Justice (BGH) has ruled that the charging of fees for the payment methods “Sofortüberweisung” or “Paypal” is legal. The fee may only be charged for the use of these means of payment and not for a related use of a direct debit, bank transfer or payment card (BGH, judgment dated March 25, 2021 – I ZR 203/19). The charge then does not violate Section 270a of the German Civil Code (BGB), which constitutes an invalidity for agreements on the chargeability of a SEPA core direct debit, a SEPA corporate direct debit, a SEPA credit transfer or a payment card.

“YouTube” to “uploaded” – Haftung von Hosting-Plattformen vor dem EuGH

In zwei Verfahren betreffend die Haftung von Hosting-Plattformbetreibern für urheberrechtsverletzende Inhalte strebt der BGH (Bundesgerichtshof, Az. I ZR 140/15 und I ZR 53/17) die Beantwortung inhaltlich ähnlicher Vorlagefragen durch den EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union) an. Im Zentrum steht die Klärung des Begriffs der “öffentlichen Wiedergabe” im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie und des Anwendungsbereichs des Hosterprivilegs der E-Commerce Richtlinie durch den EuGH.

English Summary

In two proceedings dealing with the liability of hosting platform operators for copyright infringing content, the German Federal Supreme Court (BGH, docket nos. I ZR 140/15 and I ZR 53/17) seeks to have answered various fundamental questions. At its core lies the clarification by the Court of Justice of the European Union (CJEU) of the concept of “communication to the public” within the meaning of the Copyright Directive (2001/29/EC) and the scope of the liability exemption for host-providers of the E-Commerce Directive (2000/31/EC).

Neues E-Commerce Gesetz in China zum 1. Januar 2019

von Gabriele Engels, LL.M. und Julia Martens Am 1. Januar 2019 wird das lang erwartete, neue chinesische E-Commerce Gesetz in Kraft treten. Es definiert E-Commerce als Geschäftstätigkeit bei der in Informationsnetzen wie dem Internet Waren verkauft oder Dienstleistungen erbracht werden. Das Gesetz umfasst eine Vielzahl von bereits bestehenden Rechtsgrundsätzen und versucht, alle im Rahmen des …

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