Besprechung von Entscheidung des OLG Zweibrücken zum Recht der öffentlichen Wiedergabe in GRUR-Prax

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift GRUR-Prax bespricht Rechtsanwalt Lennart Elsaß eine urheberrechtliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Das Gericht vertritt darin die Auffassung, dass die Weiterleitung von Rundfunk in die Zimmer der Bewohner einer Seniorenresidenz keine öffentliche Wiedergabe darstellt (Urteil vom 26. Januar 2023 – Az. 4 U 102/22).

In the latest issue of the GRUR-Prax, lawyer Lennart Elsaß comments on a ruling of the Higher Regional Court of Zweibrücken in the area of copyright law. In the decision, the court argues that the transmission of broadcasts into the rooms of the residents of a retirement home does not constitute a communication to the public (judgement of January 26, 2023 – 4 U 102/22).

Da die Bewohner einen auf dauernden Verbleib in der Einrichtung ausgerichteten stabilen Personenkreis mit eher niedriger Fluktuation darstellen würden, fehle es am Merkmal der Öffentlichkeit der Wiedergabe. Es liege deshalb keine Weitersendung vor. Da andere Gerichte dies bereits anders gesehen haben, hätte eigentlich nahegelegen, diese Frage dem EuGH vorzulegen.

Die vollständige Besprechung findet sich in Ausgabe 11/2023 der GRUR-Prax und ist auch online abrufbar bei beck-online (kostenpflichtig).