Die Verpflichtung zum Rückruf patentverletzender Produkte als Bestandteil des Unterlassungsanspruchs
Von Dr. Markus Gampp LL.M. und Dr. Constanze Krenz (geb. Linnebach) Anmerkung zu BGH GRUR 2018, 292 – Produkte zur Wundversorgung und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, Az. I-2 W 4/17 Der Marken- und Wettbewerbssenat des Bundesgerichtshofs hat in der jüngeren Vergangenheit mehrfach klargestellt, dass eine Verpflichtung zur Unterlassung – sei es aufgrund eines Unterlassungstitels oder aufgrund einer …