Update: Weitere Corona-Finanzhilfen speziell für Start-ups mit Sitz in Berlin und Hamburg in Aussicht

Von Prof. Dr. Stefan Engels, Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, Dr. Nico Brunotte, LL.M. (Cambridge), Fabian Jeschke, Dr. Rabea Kjellsson und Florian Stendebach

Der Bund und die Länder haben in den vergangenen Wochen bereits milliardenschwere Finanzhilfen auf den Weg gebracht, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Alle bisherigen Hilfen, speziell für Start-ups und Tech-Unternehmen mit Sitz in Hamburg und Berlin, finden Sie hier in unserer Übersicht. Doch nun soll sogar noch einmal mehr Geld fließen: Der Bund sowie die Länder Berlin und Hamburg haben weitere Finanzhilfen, die Start-ups mit Sitz in Hamburg und Berlin unmittelbar unterstützen sollen, angekündigt und teilweise sogar bereits umgesetzt. Hierzu im Folgenden:

In recent weeks, the federal and state governments have already launched financial aid worth billions to mitigate the economic consequences of the Corona crisis. You can find all the previous financial aid, especially for start-ups and tech companies based in Hamburg and Berlin, here in our overview. But now even more money is about to flow: The federal government and the states of Hamburg and Berlin have announced and in some cases already implemented further new aid packages to provide direct support to start-ups based in Hamburg and Berlin.

Bundeshilfen: KfW-Schnellkredit 2020 und Steuerentlastungen

Start-ups steht seit dem 15. April 2020 der KfW-Schnellkredit 2020 zur Verfügung, der die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sichern soll. Der Kredit kann neben anderen Finanzhilfen aus dem Corona-Schutzschild beantragt werden, etwa der Corona-Soforthilfe oder den ERP-Gründerkrediten.

Der folgende Kreditbetrag kann ausgeschüttet werden:

– maximal 500.000 € pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Mitarbeitern oder

– maximal 800.000 € pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Mitarbeitern.

Wichtig ist: Antragsberechtigt sind nur Einzelunternehmer und Freiberufler mit mehr als zehn Beschäftigten. Das Unternehmen muss zudem mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv sein und in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Anträge können direkt bei einem Finanzierungspartner, zum Beispiel bei einer Bank oder einer Sparkasse, gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Außerdem hat sich das Bundeskabinett am 23. April 2020 auf zusätzliche steuerliche Entlastungen für kleine Unternehmen verständigt, die aufgrund der Corona-Pandemie  in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen. Auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlusts für das aktuelle Jahr kann neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlten Beträge ab sofort beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Näheres hierzu finden Sie hier.

Finanzhilfen für Start-ups in Berlin

Die Berliner Landesregierung hat in einer Pressemitteilung angekündigt, zwei bereits etablierte Förderprogramme für Start-ups mit Sitz in Berlin in der Corona-Krise aufzustocken. Beim Programm „GründungsBONUS“ sollen u.a. ein zusätzlicher Corona-Bonus in Höhe von 5.000  € gezahlt und die Anspruchsvoraussetzungen gelockert werden. Weitere Informationen und Hinweise zur Förderung finden Sie hier. Daneben sollen nicht nur bestehende Stipendien des Förderprogramms „Berliner Startup-Stipendien“ aufgrund der Corona-Krise verlängert werden können, sondern auch die Gesamtanzahl der Stipendien erhöht werden. Hier können Sie weitere Informationen zu dem Stipendium erhalten.

Keine positiven Nachrichten gibt es über die Soforthilfe I zu berichten: Die Annahme weiterer Anträge für die Rettungsbeihilfe Corona ist nach wie vor bis auf weiteres ausgesetzt, da das Antragsvolumen das zu vergebende Finanzvolumen bei weitem übersteige.

Start-ups mit max. 10 Beschäftigten können allerdings wieder den Corona-Zuschuss (Soforthilfe II) anfordern: Nachdem die Beantragung aufgrund von technischen Problemen zwischenzeitlich nicht mehr möglich war, kann diese seit dem 20. April 2020 wieder hier vorgenommen werden. Das Land stellt einen Zuschuss von bis zu 9.000 € bzw. 15.000 € in Aussicht.

Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) – Modul für innovative Start-ups

Innovative und wachstumsorientierte Start-ups, die infolge der Corona-Krise seit dem 11. März 2020 in eine existenzgefährdende Wirtschaftslage geraten sind, bekommen weitere finanzielle Hilfen: Der Hamburger Senat legt als Teil der Corona-Soforthilfen ein Hilfsprogramm auf, das einen pauschalen, bedingt rückzahlbaren Zuschuss vorsieht. Die Höhe der Förderung ist gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten und beträgt zwischen 12.500 € und 100.000 €. Die Zuschüsse können für zukünftige Produkt- und Unternehmensentwicklung, Markteinführung und Wachstum genutzt werden. Antragsberechtigt sind unter anderem Start-ups,

  • deren Tätigkeit von einem Unternehmenssitz oder einer bestehenden wesentlichen Betriebsstätte in Hamburg ausgeführt wird,
  • die nicht mehr als max. 50 Beschäftigte haben,
  • die die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft haben,
  • die am 15. April 2020 maximal acht Jahre alt sind und
  • deren Geschäftsmodell auf einer vom Unternehmen getätigten innovativen Eigenentwicklung basiert.

Wichtig ist: Daneben müssen noch weitere Bedingungen erfüllt sein, die hier eingesehen werden können.

Die Zuschüsse für innovative Start-ups können zusätzlich zur Hamburger Corona-Soforthilfe genutzt und mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden. Anträge können bis zum 31. Mai 2020 digital per E-Mail bei der IFB Innovationsstarter GmbH gestellt werden. Antragsformulare und weitere Hinweise finden Sie hier.