Update: Bund unterstützt Start-up-Branche und Technologieunternehmen mit zwei Milliarden Euro

von Prof. Dr. Stefan Engels, Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, Dr. Nico Brunotte, LL.M. (Cambridge), Fabian Jeschke, Dr. Rabea Kjellsson und Florian Stendebach

Start-ups in Deutschland können nun endlich auf die lang ersehnten Corona-Finanzhilfen des Bundes hoffen, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits vor über einem Monat in Aussicht gestellt hatte. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass schon ab Mitte Mai die ersten Hilfsgelder an die Start-up-Branche fließen sollen. Wir erklären Ihnen, wie die Gelder verteilt werden sollen.

Start-ups in Germany can now finally hope for the long-awaited corona financial aid from the federal government, which Federal Minister of Finance Olaf Scholz had promised over a month ago. The federal government has announced that up to two billion euros will be flowing to the start-up sector in the coming weeks. We will explain how the financial aid is to be distributed.

Der Bund spannt einen Schutzschild für Start-ups und junge Technologieunternehmen auf. Die Liquiditätshilfen, die sich auf insgesamt zwei Milliarden Euro belaufen sollen, werden auf zwei verschiedenen Wegen ausgeschüttet.

Finanzierung von privaten Venture-Capital-Fonds mit öffentlichen Hilfsgeldern

Über die sogenannte Corona-Matching-Fazilität (CMF) werden Wagniskapitalfonds zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt, damit diese weiterhin in der Lage sind, Finanzierungsrunden von Start-ups mit ausreichenden Mitteln zu begleiten. Diese öffentlichen Hilfsgelder sollen dabei maximal 50 % des jeweiligen Finanzierungsbedarfs decken.

Hilfsgelder werden hierdurch also nicht direkt an Start-ups ausgezahlt. Ganz im Gegenteil, antragsberechtigt sind allein private Venture-Capital-Fonds (VC-Fonds), also Fonds, die Start-ups bereits finanzieren oder zukünftig finanzieren sollen.

VC-Fonds sollen die Hilfsmittel bei der KfW Capital und beim Europäischen Investitionsfonds (EIF) beantragen. Dazu sind sowohl Fonds berechtigt, die diese beiden Kapitalgeber schon jetzt in ihrem Investorenkreis haben, als auch Fonds, bei denen das noch nicht der Fall ist.

Weitergabe von Wagniskapital an Start-ups und Tech-Branche

Allen anderen Start-ups und kleinen Mittelständlern, die keinen Zugang zur CMF haben, soll in Zusammenarbeit mit den Landesgesellschaften Wagniskapital direkt zur Verfügung gestellt werden. Wie dies im Detail aussehen wird, ist noch nicht bekannt.

Landesförderinstitute sollen außerdem Bundesmittel erhalten und die Hilfsgelder über regionale Beteiligungsgesellschaften, öffentliche Fonds und mittelständische Beteiligungsgesellschaften an Start-ups weiterreichen – noch ist die Förderung aber nicht angelaufen.

Start-ups können schon jetzt andere staatliche Finanzhilfen anfordern

Für Ihr Start-up oder Tech-Unternehmen gibt es jedoch noch andere staatliche Finanzhilfen und Rettungsprogramme, die Sie schon jetzt abrufen können und die wir für Sie hier in einer Übersicht zusammengestellt haben. Auch die Länder Hamburg und Berlin haben weitere eigene Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, die speziell auf die Start-up-Branche abgestimmt sind. Hier erfahren Sie, wie Sie diese Hilfen anfordern können.

Die Berliner Landesregierung hat zudem angekündigt, ein weiteres Hilfspaket für Gründerinnen und Gründer, das den Start-up-Schutzschild des Bundes ergänzen soll, auf den Weg zu bringen.

Wir werden an dieser Stelle nicht nur über alle neuen Maßnahmen informieren, sondern auch darüber berichten, sobald Sie die Hilfen des Bundes aus dem Start-up-Schutzschild beantragen können. Weitere Informationen über die Rahmenbedingungen des Förderprogramms erhalten Sie solange hier.