OLG Jena stärkt die Pressefreiheit: Keine Geldentschädigung für identifizierende Verdachtsberichterstattung über Mafia-Mitgliedschaft; Keine Haftung für Abmahnkosten wegen Verbreitungshandlungen Dritter
Von Linn Wotka und Philipp Eichenhofer Das OLG Jena (Urt. v. 21.2.2018 – Az. 7 U 471/17) hat entschieden, dass ein Gastronom, der in einem Fernsehbericht der Mitgliedschaft in der Mafiaorganisation „‘Ndrangheta“ verdächtigt wurde und dabei für einen beschränkten Personenkreis identifizierbar war, vom ausstrahlenden Sender weder eine Geldentschädigung noch Erstattung von Abmahnkosten verlangen kann, die …