Mitarbeiter, der nicht selbst Unternehmer ist, muss Identität ggü. Verbrauchern bei telefonischer Kontaktaufnahme nicht offenlegen
Von Prof. Dr. Stefan Engels und Saskia Ott Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Verbraucher im Sinne von § 312a Abs. 1 BGB nur die Identität des Unternehmers sowie der geschäftliche Zweck, nicht aber die Identität eines für den Unternehmer anrufenden Mitarbeiters, der selbst nicht Unternehmer ist, offengelegt […]