BGH zu Werbung in Autoreply-E-Mails – Viel Rauch um Nichts

  Mit Urteil vom 15. Dezember 2015 hat der BGH (Az.: VI ZR 134/15) entschieden, dass automatisch generierte E-Mails, die neben einer Eingangsbestätigung für zuvor versandte Nachrichten auch Werbung enthalten, dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen können, wenn der Empfänger dem Erhalt dieser Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat. Werbung in Autoreply-E-Mails ist damit nicht verboten. Vielmehr ist …

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