EuGH-Vorlage zum Geltungsbereich der Reparaturklausel nach Art. 110 GGV
Der BGH hat dem EuGH (B. v. 02.06.2016 – I ZR 226/14) Fragen zum Geltungsbereichs der sog. Reparaturklausel des Art. 110 der GGV (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung) vorgelegt. Nach dieser ist der Nachbau von Ersatzteilen zu Reparaturzwecken privilegiert. Der BGH möchte nun u.a. wissen, ob diese Privilegierung nur auf sog. must match-Teile anwendbar ist. Das sind Teile, die nicht frei …
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