Die Haftung wegen patentverletzenden „Anbietens“ i.S.v. § 9 Nr. 1 PatG für die Vorbereitung einer Vertriebstätigkeit im patentfreien Ausland
Von Dr. Markus Gampp, LL.M. (San Diego) und Katharina Ernicke Bei der Entscheidung, ob ein „Anbieten“ i.S.v. § 9 Nr. 1 PatG vorliegt, war nach bisheriger Rechtsprechung ausschlaggebend, ob das potentielle Angebotsverhalten nach seinem objektiven Erklärungswert und den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls von den angesprochenen Verkehrskreisen so zu verstehen ist, dass den Adressaten die tatsächliche Verfügungsgewalt …