OLG Hamm: Widersprüchliche Firmenangaben in Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular können eine Wettbewerbsverletzung darstellen
Von Dr. Nico Brunotte, LL.M. (Cambridge), und Philipp Eichenhofer Das Oberlandesgericht Hamm (Urt. v. 30.11.2017 – Az.: I-4 U 88/17) hat entschieden, dass ein Onlinehändler die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten nicht erfüllt und damit einen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn es unterschiedliche Firmen in der Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular angibt. Higher Regional Court of Hamm: Conflicting company details in …