Pippi Langstrumpf: BPatG entscheidet zur Schutzfähigkeit von Romanfiguren als Marke
Das Bundespatentgericht (BPatG) hat in zwei Beschlüssen zur Frage der markenrechtlichen Schutzfähigkeit der Begriffe “Pippi Langstrumpf” (DE30162491) und “Langstrumpf” (DE30630324) Stellung genommen. Für die seit Jahren eingetragenen Marken war ein Löschungsantrag wegen Bestehens absoluter Schutzhindernisse platziert worden, mit dem das Fehlen der Unterscheidungskraft und ein Freihaltebedürfnis gerügt wurden. Während das Gericht die für Beherbergungsdienstleistungen (Klasse …
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