Trademarks

EUIPO legt Leitlinien für Marken in Bezug auf virtuelle Waren und Non-Fungible-Tokens fest

Angetrieben durch die Entwicklung des Metaverse und der nicht-fungiblen Token (NFTs) hat im letzten Jahr auch die Zahl der Markenanmeldungen für virtuelle Waren und Dienstleistungen stark zugenommen. Heiß diskutiert wird dabei insbesondere, wie diese virtuellen und NFT-bezogenen Güter korrekt zu erfassen sind. Das EUIPO hat nunmehr Leitlinien zur Klassifizierung erlassen, die zur Erleichterung der Markenregistrierung beitragen.

Driven by the development of the metaverse and non-fungible tokens (NFTs), the number of trade mark applications for virtual goods and services increased sharply last year. Hotly debated is in particular how to correctly register these virtual and NFT-related goods. The EUIPO has now issued guidelines on their classification, which will help to facilitate the registration of respective trade marks.

Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) und IP-Rechte

Nach derart leidenschaftlich diskutierten Rechtsvorschriften wie die „Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ und der Datenschutz-Grundverordnung stellt sich die EU nun der nächsten großen Herausforderung in der Welt der Technologie: Künstliche Intelligenz. Mit dem Entwurf des „Gesetzes über künstliche Intelligenz” (April 2021) hat die Europäische Kommission einen ersten Versuch unternommen, die weitläufige Welt der KI umfassend zu regeln. Während sich der Gesetzesentwurf ausführlich mit der Regulierung und Klassifizierung der KI-Technologie befasst, findet ein anderer Bereich, der im Zusammenhang mit der Künstlichen Intelligenz von Bedeutung ist, keine Erwähnung: die geistigen Eigentumsrechte oder IP-Rechte.

Trademarks and AI: Liability and damages

In ihrem Beitrag zum Thema Trademarks und künstliche Intelligenz geht Gabriele Engels, LL.M. auf Haftungsfragen und Risiken ein, die durch aufkommende digitale Technologien entstehen.

Zum Artikel

In the second article in a series looking at AI and trademarks, Gabriele Engels, LL.M. discusses who is liable when an AI gets something wrong.

EuGH: Brompton Bicycle – Auch technische Formen können Urheberrechtsschutz genießen

Bisher war in der Rechtsprechung des EuGH unklar, ob die Erscheinungsform von Erzeugnissen im Rahmen der Richtlinie 2001/29 (“InfoSoc-RL”) urheberrechtlich auch dann schutzfähig ist, wenn diese dazu erforderlich ist, ein bestimmtes technisches Ergebnis zu erreichen. In der Vergangenheit hatte Luxemburg im Bereich der Gemeinschaftsgeschmacksmuster einen Schutz für solche Formen verneint, die allein durch die technische Funktion eines Erzeugnisses bedingt sind (Urteil vom 8. März 2018, Az. C-395/16). Virulent wird diese Frage besonders bei der trennscharfen Abgrenzung zwischen Urheberrecht und anderen Schutzrechten wie dem Patent, mit dem sich das technische Verfahren im besprochenen Streitfall unstreitig schützen ließ. In seinem Urteil vom 11. Juni 2020 (Brompton Bicycle gegen Chedech/Get2Get, Az. C-833/18) klärt der EuGH diese Frage auch im Urheberrecht und nimmt für die Schutzfähigkeit einen Gleichlauf mit der bestehenden Rechtslage bei Geschmacksmustern vor, die in bestimmten Fällen eine Überschneidung zwischen Urheberrechts- und Patentschutz ermöglicht.

English Translation

Until now, it has been unclear in the jurisprudence of the CJEU whether the appearance of products is protectable by copyright under Directive 2001/29 (“InfoSoc Directive”) even if it is necessary to achieve a certain technical result. Previously, Luxembourg had denied protection of EU designs for such shapes, which are solely dictated by the technical function of a product (judgement of 8 March 2018, Case C-395/16). This question becomes particularly important when it comes to the distinction between copyright and other protective rights such as a patent, where a technical process can be indisputably protected. In its judgement of 11 June 2020 (Brompton Bicycle v. Chedech/Get2Get, case C-833/18), the CJEU clarifies this question in copyright law and, with regard to protection, draws a parallel with the existing legal situation for designs, which in certain cases allow for an overlap between copyright and patent protection.

Änderungen im Markenverfahrensrecht – Mai 2020

Zum 1. Mai 2020 traten die letzten Änderungen des Markenrechtsmodernisierungsgesetzes („MaMoG“) in Kraft. Damit werden weitere Vorgaben aus der Markenrechtsrichtlinie (2015/2436/EU) vom 16. Dezember 2015 umgesetzt und ein amtliches „Verfalls“ – und „Nichtigkeitsverfahren“ vor dem Deutschen Patent- und Markenamt („DPMA“) im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen („MarkenG“) umgesetzt. Changes in trademark …

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EuGH schafft Rechtssicherheit bei unpräzisen Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen und bösgläubigen Markenanmeldungen

Das Urteil des EuGH in Sachen Sky vs. SkyKick (C-371/18) sorgt für mehr Rechtssicherheit bei Markeninhabern. Danach wird eine nationale oder EU-Marke durch die Verwendung von unklaren und unpräzisen Begriffen für die Bezeichnung der Waren und Dienstleistung nicht ungültig oder nichtig bzw. ist wegen „Bösgläubigkeit“ zu löschen. Insoweit klärt der EuGH, wann eine derartige Markenanmeldung als „bösgläubig“ anzusehen ist und inwieweit sich dies auf die erfassten Waren und Dienstleistungen auswirkt.

The judgment of the CJEU in Sky vs. SkyKick (C-371/18) provides more legal certainty for trademark owners. According to this ruling the use of unclear and imprecise terms to designate goods and services does not render a national or EU-trademark invalid or void nor must it be cancelled due to “bad faith”. In this respect the CJEU clarifies when such a trademark application is to be regarded as “bad faith” and to what extent this affects the goods and services covered.

Alles neu macht der…März? Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz

Am gestrigen 21. März 2019 hat der Bundestag zu später Stunde das Geschäftsgeheimnisgesetz verabschiedet. Dies stellt – auf deutscher Ebene – den legislativen Abschluss eines Prozesses dar, der mit den ersten Beratungen der EU zur “Know-how Richtlinie” (EU) 2016/943 vor über fünf Jahren begonnen wurde. Ziel war dabei vor allem ein europaweit einheitlicher Mindeststandard sowie verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten für Geschäftsgeheimnisse.

Deutschland hat die Richtlinie zwar knapp zehn Monate zu spät umgesetzt. Dafür erfährt der Geschäftsgeheimnisschutz nun auch formal eine Aufwertung. Anstatt die bisher einschlägigen Vorschriften in §§ 17ff UWG anzupassen, erfolgt der Schutz über ein eigenes Gesetz: das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung – kurz Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG).

No Deal Brexit und dessen Folgen für Marken- und Designrechteinhaber

Am gestrigen Dienstag, 12. März 2019, lehnte das britische Unterhaus (House of Commons) den von der Britischen Premierministerin Theresa May mit der Europäischen Union (EU) ausgehandelten Austrittsvertrag erneut ab; dieses Mal jedoch mit einer nicht ganz so überwältigenden aber immer noch deutlichen Mehrheit von 391 zu 242 Stimmen. Am 15. Januar 2019 hatten noch 432 – gegenüber 202 – Abgeordneten gegen das Abkommen votiert.
Damit wird ein No Deal Brexit des Vereinigten Königreichs am 29. März 2019 und mithin ein Austritt aus der EU ohne zusätzliche Regelungen und Übergangsphase, die im Abkommen bis Ende 2020 vorgesehen war und in der das Vereinigte Königreich im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleiben sollte, immer wahrscheinlicher.
Die Folgen eines derartigen abrupten Austritts sind noch nicht vollumfänglich vorhersehbar. Allerdings begründet insbesondere ein ungeordneter Austritt auch im Bereich des geistigen Eigentums neue Herausforderungen:

English summary:
Yesterday, on Tuesday 12 March 2019, the House of Commons again rejected the Withdrawal Agreement negotiated by the British Prime Minister Theresa May with the European Union (EU); however this time not with such an overwhelming but still clear majority of 391 to 242 votes. On 15 January 2019, 432 to 202 MEPs had voted against the agreement.
This makes a No Deal Brexit on 29 March 2019 and thus a withdrawal of the UK from the EU without additional regulations and a transition period, which is provided for in the Withdrawal Agreement until the end of 2020 and during which the UK should remain in the EU internal market and customs union, more and more likely.
The consequences of such an abrupt withdrawal are not yet fully predictable. However, a disorderly withdrawal also poses new challenges in the area of intellectual property:

EU-Markenrechtsreform: Weitere Änderungen zum 1. Oktober 2017

Das europäische Markenrecht befindet sich im Umbruch. Ein am 15. Dezember 2015 vom Europäischen Parlament beschlossenes umfangreiches Reformpaket modernisiert schrittweise sowohl das Unionsmarkensystem als auch die parallel in den Mitgliedsstaaten existierenden nationalen Markensysteme – letztere durch eine entsprechende Richtlinie. Während die Richtlinienumsetzung noch etwas dauert, tritt für Unionsmarken zum 1. Oktober 2017 bereits die zweite …

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berlin.com – LG Berlin entscheidet zur Domainnutzung durch Dritte

Von Dr. Ulrike Grübler und Siham Hidar Das Landgericht (LG) Berlin hat entschieden, dass die Nutzung der Domain berlin.com für ein Online-Portal zu Themen rund um die Stadt Berlin nicht dem Land Berlin vorbehalten ist. Auch Dritte können ein solches Portal betreiben, soweit aus diesem deutlich wird, dass es sich bei dem Internetauftritt nicht um ein …

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OLG Hamburg: Markenrechtsverletzung durch Darstellungsform von Suchergebnissen

Das OLG Hamburg hat in seinem Beschluss vom 27.06.2016 (Az. 3 W 49/16) eine Markenverletzung in der inhaltlichen Darstellung einer Trefferliste als Ergebnis eines Suchvorgangs gesehen. Im konkreten Fall wurden bei einer Suche auf der Internetplattform der Antragsgegnerin durch Eingabe der aus zwei Buchstaben bestehenden Marke “MO” der Antragstellerin zusammen mit verschiedenen generischen Begriffen (z.B. …

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World of Warcraft I+II – Urheberrechtsverletzung und wettbewerbswidrige Behinderung durch Buddy-Bots

Um Online-Spiele wie World of Warcraft (WoW) spielen zu können, muss der Spieler eine Clientsoftware herunterladen und auf seinem Computer installieren. Das Spiel selbst erfordert oft stundenlange, repetitive Handlungen. Manche Spieler nutzen daher Hilfsmittel, sog. Cheat- oder Buddy-Bots, eine Software, die es ihnen ermöglicht, im Spiel weiterzukommen, ohne tatsächlich selbst zu spielen. Dieses Automatisierungsprogramm steht …

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Umfang einer Unterlassungsverpflichtung – Rückruf aus den Vertriebswegen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 29. September 2016 (I ZB 34/15) entschieden, dass die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung sich regelmäßig nicht darin erschöpft, eine Handlung zukünftig nicht vorzunehmen, sondern darüber hinaus die Pflicht umfasst, mögliche und zumutbare Handlungen zur Beseitigung des Störungszustandes zu ergreifen. Dies kann nach Auffassung des BGH die …

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BGH: Rechtsprechungsänderung beim ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung Segmentstruktur vom 4. Mai 2016 (I ZR 58/14) die Fallgruppen des “Einschiebens in eine fremde Serie” und des “Saisonschutzes für Modeneuheiten” aufgegeben und zudem klargestellt, dass wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz stets ein unlauteres Verhalten voraussetzt. Der Gesichtspunkt der Behinderung soll zukünftig nur noch im Rahmen des § 4 Nr. 4 UWG (§ 4 …

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BPatG – Keine Positionsmarke für Flasche auf Autodach

In zwei parallelen Entscheidungen hat das Bundespatentgericht Anmeldungen für Positionsmarken abgelehnt, die eine überdimensionale Flasche bzw. Tube auf dem Dach eines Kfz zum Gegenstand hatten. Diese Entscheidungen sind nicht nur richtig im Einzelfall, sondern geben wertvolle Hinweise für eine erfolgreiche Anmeldung einer Positionsmarke. Das BPatG bestätigt in den Entscheidungen auch Überlegungen, die der Autor zur …

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