Von Prof. Dr. Stefan Engels und Christoph Engelmann
Mit Urteil vom 3. November 2017 hat das Landgericht Leipzig in einem von der Verbraucherzentrale Sachsen betriebenen Verfahren dem dort beklagten Unternehmen u.a. die Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten zu Werbezwecken auf Grundlage einer für rechtswidrig befundenen Einwilligungsklausel untersagt.
Die Möglichkeit von Verbraucherschutzverbänden gegen Datenschutzverstöße vorzugehen ist zuvor im Februar 2016 neu in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) aufgenommen worden. Nach eigenen Angaben war die Verbraucherzentrale Sachsen die erste Verbraucherzentrale, die diese neue Klagebefugnis für sich geltend gemacht hat. Es ist damit zu rechnen, dass in Zukunft auch weitere Verbraucherschutzverbände gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen vorgehen werden, insbesondere wenn ab Mai 2018 mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusätzliche Datenschutzvorgaben in Kraft treten.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Präsentation zur Novelle des UKlaG und in der Broschüre zur DSGVO. Den Text der DSGVO finden Sie zudem in der DLA Piper App “Explore GDPR“.