Geschäftsgeheimnis

Alles neu macht der…März? Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz

Am gestrigen 21. März 2019 hat der Bundestag zu später Stunde das Geschäftsgeheimnisgesetz verabschiedet. Dies stellt – auf deutscher Ebene – den legislativen Abschluss eines Prozesses dar, der mit den ersten Beratungen der EU zur “Know-how Richtlinie” (EU) 2016/943 vor über fünf Jahren begonnen wurde. Ziel war dabei vor allem ein europaweit einheitlicher Mindeststandard sowie verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten für Geschäftsgeheimnisse.

Deutschland hat die Richtlinie zwar knapp zehn Monate zu spät umgesetzt. Dafür erfährt der Geschäftsgeheimnisschutz nun auch formal eine Aufwertung. Anstatt die bisher einschlägigen Vorschriften in §§ 17ff UWG anzupassen, erfolgt der Schutz über ein eigenes Gesetz: das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung – kurz Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG).

Das GeschäftsGeheimnisGesetz – Anmerkungen zum Entwurf des Justizministeriums

In genau zweit Monaten, am 9. Juni 2018, endet die Umsetzungsfist der EU-Geschäftsgeheimnis-Richtlinie. Pünktlich hierzu wurde letzte Woche der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) – der Materie angemessen – geleaked. Der Entwurf wird im Gesetzgebungsprozess sicher noch Änderungen erfahren. Eine Betrachtung lohnt aber bereits jetzt:   In exactly two months’ time, the …

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