EuGH-Entscheidung zum Sampling läutet Ende der freien Benutzung im Urheberrecht ein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen das Sampling von Tonträgern ohne Einverständnis der Rechteinhaber erlaubt ist (Urteil vom 29.07.2019, Az.: C–476/17). Die Entscheidung wird aber auch darüber hinaus große Auswirkungen auf das deutsche Urheberrecht haben – weniger mit ihrem Ergebnis, sondern mehr mit deren Strukturvorgaben. Die Tage der „freien Benutzung” im bisherigen Sinn dürften gezählt sein.
The European Court of Justice (ECJ) has ruled on the preconditions under which the sampling of phonograms is permitted without the consent of the right holders. However, the decision will also have a major impact on German copyright law –not so much in terms of its outcome, but more in terms of its structural requirements. The days of „free use” in the previous sense should be numbered.
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