Experten streiten über Strategie zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

Von Prof. Dr. Stefan Engels und Saskia Ott

Hintergrund

Das BMJV hat den Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge erarbeitet, der zwar noch nicht öffentlich vorgestellt ist, aber bereits heftig diskutiert wird. Angestoßen wurde die Debatte durch einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen („Unerlaubte Telefonwerbung und unseriöse Geschäftspraktiken wirksam bekämpfen”,  Juli 2018). Die vorgeschlagenen Regelungen betreffen unmittelbar Marketing und Vertrieb. Unter anderem sollen die Regelungen zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung weiter verschärft werden. Dazu ist die Einführung einer sektoralen Bestätigungslösung für Energielieferverträge geplant. Ein Verbraucher soll alle telefonisch geschlossenen Verträge genehmigen müssen, bevor sie wirksam werden. Dies soll sogar für den Fall gelten, dass der Verbraucher das Unternehmen selbständig angerufen hat.

Streit unter Experten

In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 25.09.2019 vertraten Sachverständige unterschiedliche Ansichten hinsichtlich einer wirksamen Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Die Vertreter aus dem Bereich des Verbraucherschutzes verlangten weitergehende gesetzliche Maßnahmen. Experten der Werbebranche erachteten die bereits vorhandenen Regelungen als ausreichend. Sie forderten eine effizientere Anwendung dieser Regelungen.

Prof. Dr. Stefan Engels vertrat in der Anhörung die Interessen des Deutschen Dialogmarketingverbands (DDV). Er lehnte eine Bestätigungslösung mit Verweis auf die bereits geltenden Widerrufsregelungen ab. Die geplanten Maßnahmen seien nicht geeignet, die Vorgaben des Koalitionsvertrages, Verbraucher besser vor untergeschobenen Verträgen zu schützen, zu erfüllen (vgl. auch Stellungnahme des DDV).

Abhilfe durch „Wechselbestätigung”

Abhilfe schaffen könne dagegen eine sog. „Wechselbestätigung”. Für Verbraucher/innen sei entscheidend, dass der Altanbieter den Vertragswechsel erst einleiten darf, wenn ihm der Wille zum Anbieterwechsel des Verbrauchers in Textform vorliegt. Um dies zu verstärken, könne ein Nachweis in Textform an den Altanbieter, dass ein Vertragswechsel vom Verbraucher/der Verbraucherin erwünscht ist, in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden. Die Werbewirtschaft würde durch eine solche Lösung nicht wesentlich beeinträchtigt.