Bundesgerichtshof: Versicherer müssen ihre Kunden über die Verwendung unwirksamer Klauseln aufklären
Von Dr. Nico Brunotte, LL.M. (Cambridge), und Philipp Schiffmann Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 14.12.2017 – Az. I ZR 184/15) hat entschieden, dass Versicherungsunternehmen verpflichtet sind, ihre Kunden über die Unwirksamkeit von ihnen gegenüber verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuklären und ihnen dazu ein Berichtigungsschreiben zuzusenden. Dies folge aus dem lauterkeitsrechtlichen Anspruch auf Folgenbeseitigung gem. § 8 Abs. […]