AI und BigData haben das Potential, unternehmerische Prozesse und Herangehensweisen grundlegend zu verändern. Während sich in der klassischen Produktions- und Vermarktungskette Einwicklung, Test, Fertigung, Produktion, Marketing, Sales und After Sales Support als überwiegend hintereinander geschaltete Prozesse darstellen, sind diese in AI und BigData basierten Umgebungen zunehmend direkt miteinander vernetzt. So wird es beispielsweise möglich, Nutzererfahrungen direkt mit Entwicklungs- und Produktionsebenen interagieren zu lassen, was neue Geschäftsmodelle, aber auch neue rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Hierüber haben die Teilnehmer in der von der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V. (DAJV) und DLA Piper gemeinsam ausgerichteten “AI & Big Data Night – Industrial Revolution 4.0” am 16. Oktober 2019 in den Räumlichkeiten von DLA Piper in Köln diskutiert.
AI and BigData are about to fundamentally change the way of doing business. While in the former production and marketing chain, product development, testing, manufacturing, production, marketing, sales and after-sales mostly form a production line, AI and BigData driven solutions are about full and interactive connection of each step, so that the former production line becomes an interactive production circle. As a consequence, it becomes e.g. possible that the user experience directly interacts with development and production environments, coming along with new business opportunities, but also with new legal challenges. This is what the “AI & Big Data Night – Industrial Revolution 4.0”, an event in cooperation with the German American Lawyers Association e.V. (DAJV), was about.
Auf der Big Data Night konnten die Teilnehmer sich über die aktuellen rechtlichen Fragestellungen, Möglichkeiten und Entwicklungen beim Einsatz künstlich-intelligenter Systeme und BigData Anwendungen informieren und diese mit den Vortragenden diskutieren.
Einleitend stellte Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Ammann die rechtlichen Fallstricke und Besonderheiten des Einsatzes künstlich-intelligenter Systeme und BigData Anwendungen in Unternehmen aus IT-rechtlicher Sicht heraus. Herr Dr. Ammann ging insbesondere darauf ein, inwieweit gesetzliche Regelungen auf die rechtlichen Anforderungen von Unternehmen, welche künstlich-intelligente und/oder BigData Anwendungen einsetzen möchten, entweder keine oder nur hochgradig nachteilige Regelungen enthalten, und wie sich diesem Umstand im Wege angemessener Vertragsgestaltung zuverlässig entgegenwirken lässt. Einen besonderen Fokus legte Herr Dr. Ammann auf das Anlernen neuronaler Netze, konzernweite Data Lakes, IP-, Geheimnis- Daten- und Informationsschutz, Cyber Security, regulatorische Anforderungen und Haftung. Ferner ging Herr Dr. Ammann auf insoweit maßgebliche aktuelle rechtliche Entwicklungen ein.
Frau Rechtsanwältin Dr. Verena Pianka widmete ihren Vortrag den kartellrechtlichen Anforderungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz und BigData-Anwendungen. Sie machte darauf aufmerksam, ob und inwieweit bei der Zusammenführung von Daten (sog. Data Pooling) kartellrechtliche Grenzen zu beachten sind. Einen weiteren kartellrechtlichen Schwerpunkt widmete Frau Dr. Pianka den Themen Digitale Plattformen und Preisalgorithmen, welche sie mit Entscheidungen aus der Praxis lebhaft illustrierte.
Die sich an die beiden Vorträge anschließende lebhafte Diskussion bei Snacks und Drinks nutzten die Teilnehmer bis spät in die Nacht zum ausgiebigen persönlichen und fachlichen Austausch.
Wir danken Herrn Dr. Ammann für die DLA-seitige Initiative und allen Organisatoren, Referenten und Teilnehmern für die gelungene Veranstaltung!