Die KI-Strategie der EU: Was ist 2019 zu erwarten?

Von France Vehar, LL.M. und Philipp Adelberg

Im April 2018 hat die EU-Kommission mit der Mitteilung „Künstliche Intelligenz für Europa“ ihre KI-Strategie vorgestellt. Anfang Dezember konkretisierte die EU ihre Vorhaben durch einen von den Mitgliedsstaaten sowie Norwegen gezeichneten Koordinationsplan.  Am 18. Dezember 2018 hat die EU Kommission außerdem einen ersten Entwurf zu „Ethikrichtlinien für eine vertrauenswürdige künstliche Intelligenz“ veröffentlicht. Die EU intensiviert also ihre Bemühungen auf einem Feld, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Doch welche Ziele verfolgt die KI-Strategie und wie sollen sie in naher Zukunft umgesetzt werden?

In April 2018, the EU Commission presented its AI strategy with the Communication “Artificial Intelligence for Europe”. At the beginning of December, the EU put its plans into concrete terms with a coordination plan signed by the member states and Norway. On 18 December 2018, the EU Commission also published a first draft of “Ethics Guidelines for Trustworthy AI”. The EU is thus intensifying its efforts in a field that is becoming increasingly important. But what are the objectives of the AI strategy and how will they be implemented in the near future?

Die Säulen der KI-Strategie sind die Steigerung öffentlicher und privater Investitionen, die Vorbereitung auf die mit KI verbundenen sozioökonomische Änderungen und die Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens. Die Konkretisierung durch den Koordinationsplan bezieht sich im Wesentlichen auf Investitionen, Regelungen zu Daten und Schaffung von Vertrauen. Er soll dafür sorgen, dass sich die auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene getroffenen Maßnahmen gegenseitig ergänzen und dass Synergien entstehen, damit die größtmögliche Wirkung erzielt wird. Außerdem bildet er einen strategischen Rahmen für nationale KI-Strategien.  Für 2019 sind diverse Maßnahmeansätze und Beteiligungsmöglichkeiten vorgesehen:

Investitionen und Partnerschaften

Gemäß dem Koordinationsplan will die EU den finanziellen Rückstand im globalen Vergleich kompensieren. Dies sieht u.a. die folgenden Maßnahmen vor:

  • Bis 2020 sollen insgesamt 20 Milliarden Euro in die Förderung von KI fließen. Danach strebt die EU ein jährliches Investitionsvolumen in gleicher Höhe an. Überwiegend soll der private Sektor Gelder bereitstellen, ergänzt durch Beiträge der Mitgliedsstaaten und der Kommission.
  • Eine engere Vernetzung der führenden europäischen Forschungsgruppen zum Thema KI
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Fachkräfteabwanderung sowie zur Exzellenzförderung
  • Anregung einer verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der Kommission mit dem Privatsektor
  • Investitionen in kleinere Startups

Umgang mit Daten

Der Koordinationsplan führt zu Recht aus, dass ein großer Datensatz bester Qualität entscheidend für einen optimalen Lernprozess und das Erkennen von Datenzusammenhängen sei. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei Grundpfeiler eines gemeinsamen europäischen Datenraums. Ziel der EU ist es, wie in der DSGVO die Rechte des Einzelnen in den Mittelpunkt der KI-Anwendung zu stellen. Handelt es sich um personenbezogene Daten, ist eine DSGVO-konforme Datenerhebung zur Sicherung der Rechte der betroffenen Person unerlässlich. Um die Verarbeitung nicht personenbezogener Datensätze zu erleichtern, seien u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Eine Rechtsverordnung über den freien Verkehr von nichtpersonenbezogenen Daten,
  • Die Schaffung gemeinsamer europäischer Datenräume für den Bereich Fertigung oder Energie
  • Die Kommission möchte den Europäischen Datenschutzausschuss dazu ermutigen, Leitlinien zur Frage der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Forschung auszuarbeiten. Dies soll die Entwicklung großer länderübergreifender Forschungsdatensätze fördern, die sodann für KI verwendet werden können.

Schaffung von Vertrauen der Bevölkerung in KI

Laut dem Koordinationsplan ist die Entwicklung und Nutzung von KI auf Vertrauen innerhalb der Bevölkerung angewiesen. Für die Fortentwicklung der KI sind persönliche Daten der Unionsbürger essentiell. Diese sind allerdings durch strenge Reglementierung vor unbefugtem Zugriff gesichert. Insofern sind die Entwickler darauf angewiesen, dass die Daten freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Dazu müssen die Unionsbürger allerdings verstehen, wie die Technologie funktioniert; sie muss berechenbar und überprüfbar sein, Grundrechte und ethische Regeln beachten.

Aus diesem Grund hat die Kommission eine Expertengruppe eingesetzt, die KI-Ethik-Leitlinien ausarbeitet. In ihrem vorläufigen Entwurf vom 18. Dezember 2018 betonen die Experten, dass der ethische Zweck der Nutzung von KI sicherzustellen sei. Im Zentrum stehe der Mensch, dessen Grundrechte und Interessen geachtet werden müssen. Die Experten mahnen ein Bewusstsein auch um die Nachteile der Entwicklung von KI an. Anschließend führen sie Leitlinien aus, mit denen vertrauenswürdige KI sichergestellt werden könne, z.B. frühzeitige Implementierung dieser KI, Transparenz gegenüber Kunden und Mitarbeitern, Einbindung der KI in Unternehmensstruktur und -kultur, Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern oder Beteiligung von Interessengruppen innerhalb eines Unternehmens bei der Implementierung der KI. Für März 2019 ist die finale Version der KI-Ethik-Leitlinien angekündigt.

Weiter sollen „Digitale Innovationszentren“ Vertrauen in die Stabilität des durch technische Entwicklungen von Veränderungen geprägtem Arbeitsmarktes schaffen.

Aufbruchssignal

Die KI-Strategie ist mit ihren diversen Maßnahmeansätzen ein Aufbruchssignal zu gemeinsamen Investitionen und Entwicklung eines in Teilen harmonisierten Rechtsrahmens für KI auf europäischer Ebene.

Es ist mit weiteren Initiativen zu rechnen: Geplant ist bereits ein Programm zum Aufbau einer gemeinsamen medizinischen Bilddatenbank, um mit Hilfe von KI die Diagnose und Behandlung von Krebs zu verbessern. Weiter hat die Kommission die Expertengruppe für die Digitalisierung und die Zukunft der Arbeit eingesetzt, die sich ab Frühjahr dieses Jahres mit Strategien für den Umgang mit Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt – auch im Hinblick auf KI – befassen wird. Spannend ist auch die konkrete Ausgestaltung des für März 2019 geplanten endgültigen Entwurfs der KI-Ethik-Leitlinien. Die EU-Staaten sind zudem aufgerufen, ausgehend von den auf europäischer Ebene durchgeführten Arbeiten bis Mitte 2019 ihre eigenen nationalen KI-Strategien aufzustellen. Der Koordinationsplan wird jährlich überprüft.

Auch auf deutscher Ebene gab es zuletzt verstärkte in diesem Bereich, insbesondere mit der am 15. November 2018 verabschiedeten „Strategie Künstliche Intelligenz“ . Daneben haben sich Deutschland und Frankreich auf eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet verständigt, die eine “Vorreiterstellung” im Kontext einer europaweiten Koordinierung von KI einnehmen soll. Weitere Details zur KI-Strategie der Bundesregierung finden Sie in unserem Blog Beitrag “Die KI-Strategie der Bundesregierung: Entwicklungen in naher Zukunft“.