Verena Grentzenberg

Die DSK zum Einsatz von Google Analytics im nicht-öffentlichen Bereich

Von Verena Grentzenberg und Yannick Zirnstein

Die Datenschutzkonferenz („DSK“), das Koordinationsgremium der deutschen Datenschutzbehörden, hat einen neuen Beschluss mit Hinweisen zum Einsatz von Google Analytics im nicht-öffentlichen Bereich veröffentlicht. In diesem wird die neue Position der Datenschutzbehörden hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen beim Einsatz des von der Google LLC („Google“) bereitgestellten und sehr beliebten Analysetools Google Analytics beschrieben. Der Beschluss ist eine Ergänzung zur bereits veröffentlichten Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien. Aufgrund einer Neubewertung Googles als (gemeinsam) Verantwortlichem ergeben sich weitreichende neue Anforderungen; unter anderem soll nach Ansicht der DSK eine Einwilligung der Nutzer in die Datenverarbeitung erforderlich sein.

The Data Protection Conference (“DSK”), the coordination body of the German data protection authorities, has published a new guideline with information on the use of Google Analytics in the non-public sector. This resolution describes the new position of the German data protection authorities with regard to the minimum data protection requirements for the use of the very popular analytics tool Google Analytics provided by Google LLC (“Google”). The resolution is supplementary to the already published guidance for telemedia providers. A re-evaluation of Google as (joint) controller results in far-reaching new requirements; among other things, the DSK takes the view that user consent to data processing is mandatory.

BGH – Planet49 – Pflicht zur Einholung einer Cookie-Einwilligung gilt auch in Deutschland

Die seit langem erwartete Entscheidung des BGH zur Frage, ob Cookies in Deutschland eine Einwilligung erfordern, ist gefallen: Der BGH (Az. I ZR 7/16) bejaht die Einwilligungs-Pflicht und verpflichtet Website-Betreiber damit, Nutzer um ihre Erlaubnis zu bitten, bevor Cookies auf ihren Endgeräten gespeichert oder ausgelesen werden.

Damit steht fest, dass Nutzer sich darauf einstellen müssen, beim Surfen durch das Internet auf noch mehr Einwilligungs-Abfragen und Cookie-Banner zu stoßen als bisher. Ebenfalls klar ist, dass Website-Betreiber, die sich (zumindest auch) über Werbeeinnahmen finanzieren oder auf Re-Marketing für ihre Produkte bzw. Services angewiesen sind, wohl mit Einbußen rechnen müssen, weil notwendige Einwilligungen nicht erteilt werden. Aber selbst für einfache Analyse-Tools besteht jetzt eine Einwilligungspflicht. Unternehmen, die noch keine Einwilligungen einholen oder sich noch nicht an die strengen Anforderungen für informierte Einwilligungen halten sind gut beraten, ihre Prozesse schnellstmöglich anzupassen – es ist damit zu rechnen, dass Wettbewerber, Datenschutzbehörden, Websitenutzer und nicht zuletzt Verbraucherschutzverbände jetzt tätig werden (letztere allerdings nur, soweit sie klagebefugt sind).