DDV-Webcast zum neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021: Wie darf man künftig werben?

In einem erfolgreichen Webcast in Zusammenarbeit mit dem DDV (Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.) haben Dr. Michael Stulz-Herrnstadt und Prof. Dr. Stefan Engels aktuelle und praxisnahe Einblicke in den neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) gegeben. Dieser wird am 1. Juli 2021 in Kraft treten und bringt weitreichende Änderungen mit sich.

In a successful webcast in cooperation with DDV (Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.), Dr. Michael Stulz-Herrnstadt and Prof. Dr. Stefan Engels provided up-to-date and practical insights into the new State Treaty on Gambling (GlüStV 2021). This will come into force on July 1, 2021 and brings with it far-reaching changes.

Liberalisierung von Glücksspielen

Wesentliches Ziel der Liberalisierung ist die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs in überwachte Bahnen. Damit einhergehen neue Erlaubnismöglichkeiten für private (kostenpflichtige) Glücksspielangebote im Internet, namentlich für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele. Für Sportwetten wird ein dauerhaftes Erlaubnismodell eingeführt.

Neue Werbemöglichkeiten

Damit einhergehen natürlich Erweiterungen der Werbemöglichkeiten für die zugelassenen Angebote verbunden. Allerdings: Die Bewerbung ist nicht grenzenlos möglich. Auch der GlüStV 2021 enthält detaillierte Vorgaben für Art und Umfang der Werbung. Verstöße gegen einige der Werbevorgaben des GlüStV 2021 können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR geahndet werden. Hinzukommen weitergehende (auch bußgeldbewehrte) Vorgaben zur Werbung in anderen staatsvertraglichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen (wie z.B. dem Medien-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht).

Die Experten Dr. Michael Stulz-Herrnstadt und Prof. Dr. Stefan Engels haben im Webcast die Chancen und Risiken dieser neuen Werbemöglichkeiten beleuchtet: Welche Produkte dürfen auf welchen Kanälen, gegenüber wem und auf welche Weise beworben werden? Welche Rechtsfolgen drohen bei Verstößen? Welche weitergehenden wettbewerbs- oder medienrechtlichen Vorgaben zur Werbung bleiben daneben bestehen?

Einblick

Einen tieferen Einblick in die Neuerungen des GlüStV erhalten Sie hier im Rahmen der Präsentation zum Webcast.