Bewertungsportale unter Druck

Der BGH hat die Prüfpflichten für Personenbewertungsportale weiter konkretisiert (BGH, Urt. v. 1. März 2016 – VI ZR 34/15). Soll die Haftung vermieden werden, müssen den Betroffenen alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die ohne Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen (§ 12 TMG) übermittelt werden können und die die Bewerteten zur Prüfung der Berechtigung ihrer Beanstandung …

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