Zehn gute Gründe, weshalb die Ermittlung von Verrechnungspreisen mittels Profit Split nicht im Interesse des Steuerpflichtigen ist
Grund 1: Finanzverwaltungen erkennen den Profit Split dem Grunde nach nicht an und können dies relativ leicht aus dem Sachverhalt heraus begründen. Exemplarisch dafür steht folgende Textpassage aus einer aktuellen Betriebsprüfung: „Zunächst dürfen wir darauf hinweisen, dass nach Ansicht der Finanzverwaltung die Verrechnungspreis-Ermittlung nach dem Profit Split-Gutachten nicht dem Standard und den Intentionen der OECD-VPG …