BGH: Zurechenbarkeit von Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Weiterverbreitung im Internet und Ersatz von Rechtsverfolgungskosten bei Inanspruchnahme des Weiterverbreiters
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Weiterverbreitung eines Filmbeitrags durch Dritte im Internet dem Erstveröffentlicher zuzurechnen ist und Maßstäbe für den Ersatz von Rechtsverfolgungskosten bei Inanspruchnahme des Weiterverbreiters aufgestellt (Urteil vom 09.04.2019 – VI ZR 89/18).
The federal Court of Justice has ruled that the online distribution of a film by third parties can be attributed to the first publisher and set standards regarding the compensation for legal expenses for claims against the third party.