EuGH schafft Rechtssicherheit bei unpräzisen Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen und bösgläubigen Markenanmeldungen

Das Urteil des EuGH in Sachen Sky vs. SkyKick (C-371/18) sorgt für mehr Rechtssicherheit bei Markeninhabern. Danach wird eine nationale oder EU-Marke durch die Verwendung von unklaren und unpräzisen Begriffen für die Bezeichnung der Waren und Dienstleistung nicht ungültig oder nichtig bzw. ist wegen „Bösgläubigkeit“ zu löschen. Insoweit klärt der EuGH, wann eine derartige Markenanmeldung als „bösgläubig“ anzusehen ist und inwieweit sich dies auf die erfassten Waren und Dienstleistungen auswirkt.

The judgment of the CJEU in Sky vs. SkyKick (C-371/18) provides more legal certainty for trademark owners. According to this ruling the use of unclear and imprecise terms to designate goods and services does not render a national or EU-trademark invalid or void nor must it be cancelled due to “bad faith”. In this respect the CJEU clarifies when such a trademark application is to be regarded as “bad faith” and to what extent this affects the goods and services covered.