Die Neufassung des § 203 StGB – der Befreiungsschlag für IT-Outsourcing am Beispiel der Versicherungswirtschaft?
Im Juni 2017 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Neufassung des § 203 StGB, welcher es Angehörigen von Versicherungsunternehmen der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung untersagt, unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihnen aufgrund ihrer Funktion anvertraut wurde oder von dem sie Kenntnis erlangt …