Neuste Entwicklungen der Äquivalenzrechtsprechung des BGH

Auswahlentscheidung des Patentinhabers steht äquivalenter Patentverletzung entgegen – Konkretisierung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Äquivalenz In der Patentschrift offenbarte, aber nicht beanspruchte Ausführungsformen unterfallen nicht dem Äquivalenz- und damit Schutzbereich des Patents (BGH – Okklusionsvorrichtung und Diglycidverbindung). Die nicht beanspruchte Ausführungsform muss in der Patentbeschreibung jedoch explizit offenbart sein, ein bloße Auffindbarkeit für den Fachmann reicht …

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