Nach derart leidenschaftlich diskutierten Rechtsvorschriften wie die „Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ und der Datenschutz-Grundverordnung stellt sich die EU nun der nächsten großen Herausforderung in der Welt der Technologie: Künstliche Intelligenz. Mit dem Entwurf des „Gesetzes über künstliche Intelligenz” (April 2021) hat die Europäische Kommission einen ersten Versuch unternommen, die weitläufige Welt der KI umfassend zu regeln. Während sich der Gesetzesentwurf ausführlich mit der Regulierung und Klassifizierung der KI-Technologie befasst, findet ein anderer Bereich, der im Zusammenhang mit der Künstlichen Intelligenz von Bedeutung ist, keine Erwähnung: die geistigen Eigentumsrechte oder IP-Rechte.
Im Oktober 2020 traf das EU-Parlament einen Beschluss zu IP-Rechten bei der Entwicklung von KI-Technologien, in der es diese Rechte als ein wichtiges Thema hervorhob. Das Parlament forderte die Kommission auf, bei der Regulierung von KI ein hohes Maß an Schutz der IP-Rechte zu gewährleisten. Obwohl dieser Beschluss der Kommission lange vor der Fertigstellung ihres Entwurfs für das „Gesetz über künstliche Intelligenz” übermittelt wurde, wird der Schutz des geistigen Eigentums in dem Gesetzentwurf nicht erwähnt. Lediglich in einem Anhang, der zusammen mit dem Entwurf veröffentlicht wurde, wird kurz auf die Herausforderungen des Schutzes dieser Rechte im Zusammenhang mit KI-gestützten Leistungen eingegangen. Darin heißt es vage, dass der EU-Rahmen für den Schutz des geistigen Eigentums „weitgehend geeignet” sei, um solche Herausforderungen zu bewältigen, ohne jedoch Beispiele zu nennen. Als Ziel für das Jahr 2021 wurde die Organisation eines Dialogs mit Interessengruppen genannt, um auf den verbleibenden Verbesserungsbedarf und weitere Harmonisierungsmaßnahmen einzugehen. Bislang wurden keine weiteren Informationen über einen solchen Stakeholder-Dialog veröffentlicht.
KI und Markenrecht
Ob das bisherige EU-Recht tatsächlich „weitgehend geeignet” ist, um Fragen im Zusammenhang mit KI zu regeln, ist bestenfalls fraglich. Das EU-Markenrecht basiert auf dem Konzept der menschlichen Wahrnehmung und der Neigung des Durchschnittsverbrauchers ähnliche Zeichen zu verwechseln. Das Markenrecht bietet Schutz davor, dass die Fähigkeit des Durchschnittsverbrauchers, sich nur unvollkommen an Details von Marken erinnern zu können, durch ähnliche Zeichen ausgenutzt wird.
Die Einführung künstlicher Intelligenz in den Kaufprozess könnte jedoch ein Überdenken dieser grundlegenden markenrechtlichen Konzepte erzwingen. Verbraucher wenden sich zunehmend KI-Assistenten und anderen „intelligenten” Produkten zu, die sie bei ihren Entscheidungen unterstützen; teilweise wird die endgültige Auswahl der Produkte sogar vollständig der KI überlassen (z. B. intelligente Kühlschränke). Anders als Menschen haben KI-Assistenten und andere „intelligente” Produkte ein perfektes Gedächtnis. Ähnlichkeiten zwischen Zeichen sind daher weniger geeignet, sie durcheinanderzubringen, falls das Konzept der „Verwechslungen” überhaupt auf Maschinen und Algorithmen anwendbar ist. Je indirekter die Interaktion zwischen Verbraucher und Marke wird, desto weniger scheinen die Begriffe „Durchschnittsverbraucher” und „Verwechslungsgefahr” geeignet, Marken ausreichend zu schützen.
KI und Urheberrecht
Wie gehen wir umgekehrt mit geistigem Eigentum um, das von einer KI geschaffen wurde? In den letzten Jahren haben die Errungenschaften der künstlichen Intelligenz die Welt in Staunen versetzt: von der Komposition von Symphonien bis zur Erstellung von Kopien von Gemälden, die so exquisit sind, dass selbst Experten sie kaum von den Originalen unterscheiden können. Trotz dieser außergewöhnlichen Leistungen werden Urheberrechte im Allgemeinen nur für von Menschen geschaffene Originale gewährt. Doch wenn die KI die Rechte an ihren Schöpfungen nicht erwerben kann, wem gehören sie dann: dem Rechteinhaber der KI oder der Allgemeinheit? Kann man eine Parallele zum Konzept der Verfahrenspatente ziehen und eine Art abgeleitetes Urheberrecht beim Inhaber der Rechte an der KI entstehen lassen?
Ausblick
Aus diesen Fragen wird deutlich, dass das derzeitige EU-Recht zum Schutz des geistigen Eigentums weder hinreichend klar noch „weitgehend geeignet” ist, um die Herausforderungen von künstlichen Intelligenz zu bewältigen. Es bleibt abzuwarten, wie das EU-Parlament auf die Missachtung ihres Beschlusses reagieren wird und ob der Schutz der IP-Rechte ein Schwerpunkt im weiteren Gesetzgebungsverfahren sein wird.