Abmahnkosten bei illegalem File-Sharing – Bemessung des Unterlassungsstreitwerts
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Entscheidungen vom 12. Mai 2016 (I ZR 43/15 und I ZR 44/15) festgestellt, dass der Wert des mit einer Abmahnung verfolgten Unterlassungsbegehrens maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit bestimmt wird. Der Unterlassungsstreitwert ist daher nicht an der Höhe des Lizenzschadensersatzes zu bemessen. In den …
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