September 2016

Die urheberrechtliche Zulässigkeit einer Parodie wird vom Unionsrecht bestimmt

Der BGH hat klargestellt, dass die freie Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes unter dem Gesichtspunkt der Parodie gemäß § 24 Abs. 1 UrhG im Einklang mit Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie 2001/29/EG) auszulegen und dabei der unionsrechtliche Begriff der Parodie maßgeblich ist, den der EuGH in seinem Urteil vom 3. September …

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