Auskunftspflicht über Kontodaten bei offensichtlicher Markenverletzung
Der BGH hat in einer im Ergebnis für sämtliche von der Enforcement-Richtlinie (2004/48/EG) erfassten geistigen Eigentumsrechte bedeutsamen Entscheidung festgelegt, dass ein Bankinstitut nicht die Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn das Konto für den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit einer offensichtlichen Markenverletzung genutzt wurde (Az.: I ZR …
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