Online-Werbung mit Testergebnissen nur mit Fundstelle
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Werbung mit einem Testergebnis im Internet gegen Informationspflichten (gem. § 5 a UWG) verstößt, wenn weder die Fundstelle des Tests genannt wird noch (wenigstens) eine Verlinkung auf den vollständigen Testbericht erfolgt (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.03.2016 – Az.: 6 U 182/14). English Summary Information requirements for …
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