BGH bestätigt EU-Rechtskonformität: Sperr- anstatt Unterlassungsanspruch gegen Betreiber öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots

Mit seinem jüngst ergangenen Urteil “Dead Island” (I ZR 64/17, Urt. v. 26.07.2018) zur Haftung von Inhabern öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots, hat sich der BGH zum ersten Mal mit der im Herbst 2017 in Kraft getretenen Neufassung des Telemediengesetzes (TMG) auseinandergesetzt und die Abschaffung des Unterlassungsanspruchs gegen diese Zugangsvermittler wegen Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer bestätigt. Dafür kommt …

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