Einwilligung zum Direktmarketing: Klarheit aus Karlsruhe
Von Prof. Dr. Stefan Engels und Thomas Fuhrmann, LL.M. (University of Cape Town) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es den allgemeinen Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht widerspricht, wenn sich die in allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Einwilligung eines Verbrauchers in die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken auf mehrere Kanäle bezieht. Zudem kann sich die …
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