April 2017

BGH: Einwilligung in E-Mail-Werbung muss Produkte / Dienstleistungen sowie Unternehmen konkretisieren

Eine Einwilligung in Werbung mit elektronischer Post ist nur dann wirksam, wenn sie die Produkte oder Dienstleistungen sowie die Unternehmen transparent und konkret benennt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden und weiter ausgeführt, dass ein Unterlassungsschuldner aus datenschutzrechtlicher Sicht ein berechtigtes Interesse haben kann, die E-Mail-Adresse des Betroffenen gegen …

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