EuGH stellt klar: Auch das Nutzen von illegalen Streaming-Angeboten ist rechtswidrig
Nicht nur der Betreiber von illegalen Streaming-Angeboten, sondern auch deren Nutzer begehen nach Auffassung des EuGH eine Urheberrechtsverletzung. Diese bislang umstrittene Frage klärte der EuGH nunmehr in seiner jetzt vorliegenden Entscheidung (Entscheidung vom 26. April 2017 – Rechtssache C‑527/15).