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Neues Gesetzgebungsverfahren zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz

Autoren: Jan Pohle und Maximilian Plote Nachdem in den letzten Jahrzehnten bereits mehrere Versuche scheiterten, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Arbeitnehmer und andere Beschäftigte in einem einheitlichen Beschäftigtendatenschutzgesetz zu bündeln und zu kodifizieren, unternimmt die derzeitige Regierung einen neuen Anlauf. Derzeitige Rechtslage in Deutschland Derzeit ist der Beschäftigtendatenschutz in Deutschland im Wesentlichen durch gerichtliche …

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Besprechung von Entscheidung des OLG Zweibrücken zum Recht der öffentlichen Wiedergabe in GRUR-Prax

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift GRUR-Prax bespricht Rechtsanwalt Lennart Elsaß eine urheberrechtliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Das Gericht vertritt darin die Auffassung, dass die Weiterleitung von Rundfunk in die Zimmer der Bewohner einer Seniorenresidenz keine öffentliche Wiedergabe darstellt (Urteil vom 26. Januar 2023 – Az. 4 U 102/22).

In the latest issue of the GRUR-Prax, lawyer Lennart Elsaß comments on a ruling of the Higher Regional Court of Zweibrücken in the area of copyright law. In the decision, the court argues that the transmission of broadcasts into the rooms of the residents of a retirement home does not constitute a communication to the public (judgement of January 26, 2023 – 4 U 102/22).

EU-Kommission stellt Entwurf für Green-Claims-Richtlinie vor

Mit einer Green-Claims-Richtlinie will die Europäische Kommission irreführendem Greenwashing von Unternehmen den Kampf ansagen. Durch verschärfte Anforderungen an die Fundierung und Darstellung sollen umweltbezogene Aussagen in der Werbung verlässlicher werden und dadurch Verbrauchern einen nachhaltigeren Konsum ermöglichen. Die Vorgaben sollen durch scharfe Sanktionen durchgesetzt werden. Unternehmen sollten sich schon jetzt auf die kommenden Änderungen einstellen.

With its proposal for a Green Claims Directive, the European Commission wants to combat misleading greenwashing by companies. Stricter requirements aim to make environmental claims in advertising more reliable and enable consumers to consume more sustainably. The requirements are planned to be enforced by tough sanctions. Companies should already prepare themselves for the coming changes.

Anwendbarkeit der DSGVO im Zivilprozess

Von Jan Pohle und Dr. Philipp Adelberg In seinem Urteil vom 02.03.2023 hat der EuGH (C-268/21) im Rahmen einer Vorlage zur Vorabentscheidung Feststellungen darüber getroffen, ob und inwieweit Bestimmungen der DSGVO im Rahmen des nationalen Zivilprozessrechts der EU-Mitgliedsstaaten anwendbar sind. Konkret ging es um die Frage, ob personenbezogene Daten Dritter, die ursprünglich für steuerliche Zwecke …

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Der Digital Services Act – Neue Regeln für Online-Plattformen

Am 16. November 2022 ist der Digital Services Act (im Folgenden: „DSA“) in Kraft getreten. Er richtet sich an Online-Vermittlungsdienste und insbesondere an Online-Plattformen. Nach Auslaufen der Übergangsfrist wird der DSA damit ab dem 17. Februar 2024 in der gesamten EU unmittelbar geltendes Recht sein.

Betreiber von Online-Vermittlungsdiensten und insbesondere Online-Plattformen sollten die Auswirkungen des DSA und etwaigen Anpassungsbedarf bei den eigenen digitalen Angebote frühzeitig prüfen. 

Update: Transatlantischer Datentransfer

In die Debatte um transatlantische Datentransfers, einen etwaigen Angemessenheitsbeschluss für die USA und das EU-US Data Privacy Framework („DPF“) kommt neuer Schwung. Am 14.2.2023 hat das der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäische Parlaments seinen Entwurf für einen Entschließungsantrag hinsichtlich der Adäquanz des Schutzes personenbezogener Daten nach dem DPF veröffentlicht (zu finden unter RD_Statements (europa.eu)). Zwei Wochen später, am 28.2.2023, veröffentlichte der Europäische Datenschutzausschuss („EDSA“) seine Stellungnahme 5/2023 zum Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses der Kommission basierend auf dem DPF (zu finden unter EDPB welcomes improvements under the EU-U.S. Data Privacy Framework, but concerns remain | European Data Protection Board (europa.eu)). Das DPF soll das durch die Entscheidung „Schrems II“ des EuGH (C-311/18) für unwirksam erklärte US Privacy Shield ersetzen und den Datentransfer aus Europa in die USA erleichtern. Die Meinungen des Parlaments und des EDSA gehen allerdings in der Frage über das Schutzniveau des DPF auseinander.

The debate on transatlantic data transfers, a possible adequacy decision for the US and the EU-US Data Privacy Framework (“DPF”) is gaining new momentum. On 14 February 2023, the European Parliament’s Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs published its draft motion for a resolution regarding the adequacy of the protection of personal data under the DPF (to be found under RD_Statements (europa.eu)). Two weeks later, on 28 February 2023, the European Data Protection Committee (“EDPB”) published its Opinion 5/2023 on the Commission’s draft adequacy decision based on the DPF (to be found under EDPB welcomes improvements under the EU-U.S. Data Privacy Framework, but concerns remain | European Data Protection Board (europa.eu)). The DPF is intended to replace the U.S. Privacy Shield, which was declared invalid by the ECJ’s “Schrems II” decision (C-311/18), and to facilitate data transfers from Europe to the United States. However, the opinions of the Parliament and the EDPB differ on the question of the adequate level of data protection of the DPF.

Kilometerleasing – Quo Vadis?

Von Silke Goschler und Betina Fischer  Beinahe auf den Tag zwei Jahre nach der Grundsatzentscheidung des BGH zur rechtlichen Einordnung von Kilometerleasingverträgen (VIII ZR 36/20) bahnt sich nun auch beim EuGH eine wegweisende Entscheidung an. Am 16.02.2023 hat erstmals ein Generalanwalt am EuGH zum Verbraucherwiderruf bei außerhalb von Geschäftsräumen bzw. im Fernabsatz geschlossenen Kilometerleasingverträgen Stellung …

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NFT-Projekte in Deutschland – Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Bislang gibt es in Deutschland kein einheitliches und umfassendes rechtliches Regelwerk für Non-Fungible Token („NFTs“). Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich NFTs im rechtsfreien Raum bewegen. Vielmehr können bestehende Gesetze in vielen Fällen auch auf NFTs Anwendung finden. Da diese bestehenden Gesetze aber überwiegend weder vor dem Hintergrund von NFTs erlassen worden oder auch nur nachträglich speziell für NFTs angepasst worden sind, stellen sich in der Praxis zahlreiche Anwendungs- und Abgrenzungsprobleme die leider zu einiger Rechtsunsicherheit führen können.

Nachfolgend geben wir einen Überblick über einige der rechtlichen Fragen, die sich nach unseren bisherigen Erfahrungen immer wieder für NFT-Projekte in Deutschland stellen können:

Metall auf Metall X: Die Sampling-Odyssee geht weiter

Die legendäre deutsche Band Kraftwerk streitet immer noch mit einem Musikproduzenten um ein zwei Sekunden langes Sample ihres Liedes “Metall auf Metall” aus dem Jahr 1977. Auch ein zehntes Urteil konnte den seit über 23 Jahren andauernden Streit nicht endgültig beenden. Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg, Urt. v. 28. April 2022, 5 U 48/05) hatte auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 30. April 2020, I ZR 115/16 – Metall auf Metall IV) erneut zu entscheiden und wendete die kürzlich in das Urheberrechtsgesetz (UrhG) eingeführte Pastiche-Regelung an.

The legendary German band Kraftwerk is still in dispute with a music producer over a two-second sample of their 1977 song “Metall auf Metall”. Even a tenth judgment could not conclusively end the conflict which has been going on for over 23 years now. The Higher Regional Court of Hamburg (OLG Hamburg, judgement of 28. April 2022, 5 U 48/05) was called to rule again upon the German Federal Court of Justice’s (BGH, judgement of 30 April 2020, I ZR 115/16 – Metall auf Metall IV) referral, and applied the Pastiche regulation, which was recently introduced in the German Copyright Act (UrhG).

EUIPO legt Leitlinien für Marken in Bezug auf virtuelle Waren und Non-Fungible-Tokens fest

Angetrieben durch die Entwicklung des Metaverse und der nicht-fungiblen Token (NFTs) hat im letzten Jahr auch die Zahl der Markenanmeldungen für virtuelle Waren und Dienstleistungen stark zugenommen. Heiß diskutiert wird dabei insbesondere, wie diese virtuellen und NFT-bezogenen Güter korrekt zu erfassen sind. Das EUIPO hat nunmehr Leitlinien zur Klassifizierung erlassen, die zur Erleichterung der Markenregistrierung beitragen.

Driven by the development of the metaverse and non-fungible tokens (NFTs), the number of trade mark applications for virtual goods and services increased sharply last year. Hotly debated is in particular how to correctly register these virtual and NFT-related goods. The EUIPO has now issued guidelines on their classification, which will help to facilitate the registration of respective trade marks.

Neue Preisangabenverordnung seit 28. Mai 2022 in Kraft

Die am 28. Mai 2022 in Kraft getretenen Änderungen in der Preisangabenverordnung (PAngV) rufen Handlungsbedarf insbesondere in zwei Punkten hervor – einerseits bei den Pflichtangaben hinsichtlich des Grundpreises (2), andererseits wurde eine Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für Waren eingefügt (1). Die Vorgaben der PAngV gelten sowohl offline als auch online, was ein Tätigwerden der betroffenen Unternehmer erfordern kann (3), um Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten oder Beanstandungen durch Mitbewerber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verhindern.

The new changes to the Price Indication Regulation (PAngV) which came in force on 28 May 2022 call for action on two points in particular – on the one hand concerning the mandatory information regarding the price per unit (2) and on the other hand a price indication obligation for price reductions for goods has been added (1). The requirements of the PAngV apply both offline and online, which may require action on the part of the entrepreneurs (3) to avoid fines for administrative offences under the PAngV or warnings from competitors under the Act against Unfair Competition (UWG).

Europäischer Gerichtshof zu den Anforderungen an den Bestell-Button im Rahmen eines elektronischen Vertragsabschlusses

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 – “Fuhrmann-2” festgestellt, dass ein Vertrag, der auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, nur dann wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Bestell-Schaltfläche (“Button”) eindeutig verstehen kann, dass er mit Aktivierung dieser eine Zahlungsverpflichtung eingeht. In diesem Zusammenhang äußerte der EuGH Zweifel daran, ob die Formulierung “Buchung abschließen” im deutschen Sprachgebrauch eindeutig auf eine Zahlungsverpflichtung hinweise.

BGH: Pflicht zur Verwendung von Klarnamen für die Nutzung in sozialen Netzwerken unzulässig

Mit Urteilen vom 27. Januar 2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH – III ZR 3/21 und III ZR 4/12) entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingung eines sozialen Netzwerks unwirksam sind, die für die Nutzung eine Pflicht zur Verwendung von Klarnamen vorsehen. Anders verhalte es sich mit der Verpflichtung, den Account unter dem tatsächlichen Namen anzumelden. Das OLG München hatte zuvor die Klarnamenpflicht noch für zulässig gehalten, der Bundesgerichtshof wich nun davon ab. Ob die Entscheidung, die zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ergangen ist, auch für Nutzer gilt, die sich nach dem 25. Mai 2018 bei einem sozialen Netzwerk angemeldet haben, ist damit allerdings noch nicht geklärt.

In rulings issued on January 27, the German Federal Court of Justice (BGH – III ZR 3/21 and III ZR 4/12) ruled that clauses in the general terms and conditions of a social network that force users to use their real names are invalid. However, it is not illegal to ask for real name when setting up the account. The Munich Higher Regional Court (OLG) had previously considered the obligation to use a real name to be permissible, but the BGH has now deviated from this decision. However, it remains unclear whether the ruling, which was issued on the legal situation before the General Data Protection Regulation (GDPR) came into force, also applies to users who have registered with a social network after May 25, 2018.

EuGH: „Inbox-Werbung“ im (kostenlosen) E- Mail-Postfach nur mit Einwilligung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 25. November 2021 in dem Vorabentscheidungsverfahren der Rechtssache C-102/20 die Werbepraxis des Einblendens von E-Mail-ähnlichen Werbenachrichten in kostenlosen E-Mail-Postfächern („Inbox-Werbung“) beanstandet. Diese seien nur mit vorheriger Einwilligung der Empfänger zulässig. Damit werden werbende Unternehmen dazu verpflichtet, vor dem Einblenden von Werbenachrichten zumindest im kostenlosen E-Mail-Postfach eine entsprechende Zustimmung des Empfängers einzuholen.

Begründet wird diese Entscheidung vor allem damit, dass solche Werbenachrichten angesichts ihrer Ähnlichkeit mit „echten“ E-Mails eine Verwechslungsgefahr begründeten, die dazu führen könne, dass ein Nutzer durch Anklicken gegen seinen Willen auf die entsprechende Internetseite des Werbenden weitergeleitet wird. Daher sei es im Ergebnis auch gerechtfertigt, derartige „Inbox-Werbung“ wie elektronische Post zu behandeln und eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Postfachinhabers zu verlange

Neue Pflichten im Verbraucherschutz – Eingeschränkte Optionen zur automatischen Vertragsverlängerung und Einführung des „Kündigungsbuttons“

Als eines der letzten Projekte der Großen Koalition hat der Bundestag am 24. Juni 2021 das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ verabschiedet (BT-Drs. 19/30840), das am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl 2021 Teil I Nr. 53, S. 3433 ff. Damit hat der Verbraucherschutz erneut an Boden gewonnen.  Das Gesetz beinhaltet unter anderem weitreichende Neuerungen für die Laufzeit von Verträgen, die einen regelmäßigen Leistungsaustausch oder die fortwährende Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen beinhalten (landläufig: “Abonnements”). Außerdem wird ein “Kündigungsbutton” eingeführt. Die Möglichkeit, sich von elektronisch geschlossenen Dauerschuldverhältnissen wieder lösen zu können, soll hierdurch für Verbraucher erleichtert werden. Die Regelungen treten im Hinblick auf die Vertragsverlängerungsoptionen bereits zum 01. März 2022, bezüglich des Kündigungsbuttons erst zum 01. Juli 2022 in Kraft.

On June 24, 2021, the German Federal Parliament (Bundestag) passed the Fair Consumer Contracts Act (BT-Drs. 19/30840), which includes extensive innovations for the term of contracts that involve a regular exchange of services or the long-term provision of services or works (commonly known as: “subscriptions”), as well as the first-time introduction of a “cancellation button”. This is intended to make it easier for consumers to cancel a contract that has been concluded for a longer period of time and, overall, to make an additional contribution to the desired high level of consumer protection. The regulations will come into force with regard to the contract extension options on March 1, 2022 and with regard to the cancellation button on July 1, 2022.